Impressum Vorlage: Ratgeber, Beispiel & kostenloses Muster

Das Impressum ist für Gewerbetreibende im Internet unerlässlich. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie ein Impressum brauchen, was dieses enthalten muss und vieles mehr. Am Ende finden Sie zudem ein kostenloses Impressum-Muster.

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In 6 Minuten zum eigenen Impressum!

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Das Impressum ist eine wichtige, gesetzlich vorgeschriebene Komponente jeder Website oder Online-Präsenz. Es dient dazu, Transparenz zu schaffen und dem Nutzer die Möglichkeit zu geben, den Anbieter der Website zu kontaktieren. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das Thema "Impressum", einschließlich wann und warum man ein Impressum benötigt, was darin enthalten sein sollte und wie man ein korrektes Impressum erstellt.

Was genau ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Erklärung von Anbietern auf Websites, in der sie Angaben zu ihrer Identität, ihren rechtlichen Vertretern und Kontaktmöglichkeiten machen. Die Impressumspflicht in Deutschland leitet sich aus dem Telemediengesetz (TMG) ab, insbesondere aus § 5 TMG, der Angaben über Kontaktdaten, die Registereintragung, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten Angaben über den Verantwortlichen vorschreibt.

In diesen Fällen ist ein Impressum Pflicht!

Wann benötige ich ein Impressum?

Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Geschäfts- und Internetpräsenzen mit Wohnsitz in Deutschland, die geschäftsmäßig betrieben werden. Dies regelt das Telemediengesetz (TMG) in § 5 Abs. 1. Wenn Sie etwa eine gewerbliche Webseite oder einen Online-Shop betreiben, besteht für Sie eine Impressumspflicht. Aber auch bei der Nutzung von sozialen Medien für geschäftliche Zwecke, insbesondere ein Unternehmensprofil auf Facebook, Instagram oder YouTube, ist ein Impressum notwendig.

Muss meine Webseite ein Impressum enthalten?

Ja, nach deutschem Recht muss Ihre Webseite in den meisten Fällen ein Impressum enthalten. Entsprechend § 5 des Telemediengesetzes (TMG) sind Anbieter von "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien" dazu verpflichtet, bestimmte Informationen in Ihrem Impressum bereitzustellen, um die Informationspflicht ihren Kunden und Nutzern gegenüber zu erfüllen. Darüber hinaus bestätigt die Rechtsprechung immer wieder, dass Webseitenbetreiber ein Impressum führen müssen. So hat etwa das Landgericht Hamburg (Az: 312 O 21/17) entschieden, dass auch private Webseiten, die Einnahmen über Werbung erzielen, als geschäftsmäßig gelten und ein Impressum brauchen.

Brauche ich für YouTube ein Impressum?

Ja, auch für YouTube benötigen Sie ein Impressum. Nach § 5 des deutschen Telemediengesetzes (TMG) sind alle "geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" verpflichtet, ein vollständiges Impressum zu führen. Dies betrifft auch solche Angebote, die auf Plattformen wie YouTube gehostet sind. Daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie ein rechtlich korrektes Impressum auf Ihrem YouTube-Kanal bereitstellen.

Brauche ich für Instagram ein Impressum?

Ja, Sie benötigen auch für Instagram ein Impressum. Es gibt allerdings spezielle Anforderungen für Instagram, die sich von den Anforderungen an eine Webseite unterscheiden können. So muss das Impressum auf Instagram ohne zusätzlichen Klick erreichbar sein. Entsprechend dem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 52 O 101/18) ist es nicht ausreichend, einen Link auf das Impressum in der Biografie zu setzen. Es reicht jedoch aus, wenn man das Impressum in der Instagram-Profilbeschreibung unterbringt.

Diese Bestandteile sind in einem Impressum verpflichtend notwendig!

Was muss in einem Impressum enthalten sein?

Laut § 5 Telemediengesetz (TMG) sind bestimmte Angaben verpflichtend für jedes Impressum. Dazu zählen: 

  • Name und Anschrift des Diensteanbieters
  • Bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte
  • Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Registereintrag, soweit vorhanden
  • Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten der Verantwortliche i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV (ehemals: § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag)
  • Umsatzsteuer-ID, soweit vorhanden

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist. Je nach Art und Umfang des Online-Angebots können weitere Angaben notwendig sein. Im Zweifelsfall ist daher immer eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.

Was muss als Kleinunternehmer im Impressum stehen?

Auch als Kleinunternehmer sind Sie dazu verpflichtet, ein Impressum auf Ihrer Website zu führen. Die Pflichtangaben im Impressum für Kleinunternehmer sind nicht anders als für andere Unternehmen. Dazu gehören gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG):

  1. Name und Anschrift des Unternehmens
  2. Nennung des Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer oder Inhaber)
  3. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  4. Handelsregisternummer, sofern vorhanden
  5. Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden

Impressum Beispiel: Unsere kostenlose Impressum-Vorlage

Impressum

Angaben gem. § 5 TMG:

Vorname, Name

Adresse

PLZ

Kontaktaufnahme:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

 

Umsatzsteuer-ID

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE XXX XXX XXX

 

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Urheberrecht

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Dieses Impressum wurde freundlicherweise von jurarat.de zur Verfügung gestellt.

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Fazit zum Impressum Muster von JuraRat

Ein korrektes und vollständiges Impressum ist für jede geschäftliche Online-Präsenz unerlässlich, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und Transparenz gegenüber Kunden und Nutzern zu gewährleisten. Es enthält wichtige Informationen wie die Identität und Kontaktdaten des Anbieters und muss leicht auffindbar und stets aktuell sein. Bei Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Geldbußen. Es ist daher ratsam, sich eingehend mit den Anforderungen an ein Impressum zu beschäftigen und ggf. rechtlichen Rat einzuholen.

Impressum Vorlage: So sieht das kostenlose Muster aus!

Einfaches Impressum: unsere kostenlose Vorlage

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community ein einfaches Impressum erstellt. Dieses können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um das Impressum

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Welche Adresse muss im Impressum stehen?

Die Adresse, die in Ihrem Impressum angegeben werden muss, sollte die vollständige postalische Anschrift Ihres Unternehmens sein, einschließlich Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG (Telemediengesetz) müssen diese Informationen im Impressum angegeben werden, damit Sie von Kunden, Partnern oder Behörden erreicht werden können. Wenn Sie Ihr Geschäft von zu Hause aus betreiben, müssen Sie Ihre private Wohnadresse im Impressum angeben.

Welche Angaben sind nach § 5 TMG notwendig?

Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) sind folgende Angaben im Impressum notwendig:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Diensteanbieters. Bei juristischen Personen zusätzlich der Rechtsformzusatz sowie der Vertretungsberechtigte.
  • Angaben, die eine schnelle, direkte und effektive Kommunikation ermöglichen, insbesondere die E-Mail-Adresse. Telefonnummer ist ebenfalls empfehlenswert.
  • Handelsregister und Registernummer, falls vorhanden.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer, sofern Umsätze im Rahmen wirtschaftlicher Geschäftstätigkeit erzielt werden.
  • Behördliche Zulassung, wenn die Tätigkeit einer solchen bedarf.

Die deutschen Gerichte haben mehrfach die Bedeutung der Impressumspflicht im § 5 TMG für den Verbraucherschutz betont. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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