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Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Rechte, Pflichten & mehr!

Eine Privatrechnung / Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Das alles gilt es zu beachten beim Rechnung ohne Gewerbe? Das gilt zu beachten!
In Kürze:
  • Privatpersonen können grundsätzlich Rechnungen stellen, zum Beispiel beim Verkauf von alten Möbeln oder einem Auto.
  • Eine Rechnung von einer Privatperson muss bestimmte Angaben enthalten, darunter den vollständigen Namen und die Adresse des Rechnungsstellers, eine Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, die Menge und den Preis, sowie ein Hinweis auf den privaten Charakter des Verkaufs.
  • Als Privatperson ist man nicht umsatzsteuerpflichtig, daher dürfen keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden.
  • Eine Steuernummer ist für Privatpersonen nicht erforderlich, da diese nur an Gewerbetreibende vergeben wird.
  • Sollten Privatpersonen regelmäßig und wiederholt Verkäufe tätigen, sollten sie prüfen, ob ihre Tätigkeit die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten hat und sie ein Gewerbe anmelden müssen.

Nicht nur gewerbetreibende Personen können ein Interesse daran haben, Rechnungen zu schreiben. Ob die Rechnungsstellung jedoch auch Privatpersonen offen steht und was in dieser Situation zu beachten ist, wird in diesem Beitrag erläutert.

Kann ich als Privatperson eine Rechnung ausstellen?

Privatpersonen können grundsätzlich ebenso wie Gewerbetreibende Rechnungen stellen. Verkaufen Sie beispielsweise als Privatperson alte Möbel oder Ihr Auto, können Sie Ihrem Käufer den Kaufpreis auch per Rechnung fordern. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob sie an etwas an eine andere Privatperson oder an ein Unternehmen (mehr zum Thema Unternehmensformen erfahren) verkaufen. Bei der Rechnungsstellung als Privatperson sind jedoch einige Dinge zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.

Eine Privatrechnung / Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Das alles gilt es zu beachten beim Rechnung ohne Gewerbe? Das gilt zu beachten!

Wie schreibe ich eine Rechnung als Privatperson?

Die Rechnung einer Privatperson erfordert zwingend folgende Angaben:

  • vollständiger Namen des Rechnungsstellers mit ausgeschriebenem Vornamen
  • vollständige Adresse des Rechnungsstellers
  • Bezeichnung der Ware/Dienstleistung, die verkauft wurde
  • Angabe der Menge und Einzel- sowie Gesamtpreis (Rechnungsbetrag)
  • Hinweis auf Privatverkauf
  • Datum des Verkaufs bzw. das Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungsdatum)

Darüber hinaus gibt es weitere Daten, die zwar nicht zwingend auf der Rechnung enthalten sein müssen, die aber zwecks Vereinfachung der Zahlungsabwicklung mit in die Rechnung aufgenommen werden sollten. Dazu zählen insbesondere das Zahlungsziel und Ihre Bankverbindung.

Eine explizite Aufnahme des Zahlungsziels ist aus folgendem Grund ratsam: Nach deutschem Recht gerät der Schuldner grundsätzlich in Verzug, wenn er auf eine fällige Forderung Ihrerseits trotz Mahnung nicht leistet. Ist eine Entgeltforderung geschuldet, kommt er spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Folge des Verzugs ist unter anderem, dass für die Dauer des Verzuges Verzugszinsen zu zahlen sind, § 288 Abs. 1 BGB. Wenn Sie selbst ein Zahlungsziel in die Rechnung aufnehmen, beispielsweise 14 Tage ab Zugang der Rechnung, ist eine Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht mehr nötig, um den Schuldner in Verzug zu setzen, er befindet sich nach Überschreiten des Zahlungsziels automatisch in Verzug.

Um Ihrem Käufer eine bessere Zuordnung Ihrer Rechnung zu ermöglichen, sollten Sie außerdem eine passende Bezeichnung bzw. Überschrift wählen, beispielsweise „Verkauf Fiat Punto vom 27.07.21“.

Ferner ist Folgendes zu beachten: Als Privatperson sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher dürfen Sie auch keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen, selbst wenn der Käufer das vielleicht von Ihnen verlangen sollte.

Tipp: Falls Sie die Rechnung per E-Mail verschicken möchten, wandeln Sie das Word-Dokument in ein PDF-Dokument um. Hierdurch kann der Käufer keine Änderungen mehr an Ihrer Rechnung vornehmen und diese wirkt insgesamt seriöser.

Kann ich privat Rechnungen ohne Steuernummer schreiben?

Ja, denn als Privatperson verfügen sie nicht über eine Steuernummer! Häufig wird die Steuernummer nämlich mit der Steueridentifikationsnummer verwechselt, die jede Person ab ihrer Geburt erhält. Im Gegensatz dazu erhält eine Steuernummer nur, wer ein Gewerbe anmeldet, das Finanzamt gibt diese unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung an den Gewerbetreibenden aus.

Was ist als Privatperson zusätzlich zu beachten?

Sollten Sie als Privatperson regelmäßig und wiederholt Verkäufe tätigen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihre Tätigkeit nicht schon die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten hat. Vor allem Freiberufler müssen in der Regel darauf achten, dass diese Privatrechnungen nicht zu oft ausstellen. Dies würde dazu führen, dass Sie besondere Pflichten zu erfüllen haben, insbesondere müssen Sie ein Gewerbe anmelden und auf Ihren Rechnungen Ihre Steuernummer angeben. Wann Verkäufer als gewerblich einzustufen sind und welche weiteren Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie in unserem Artikel, welcher über folgenden Links abgerufen werden kann: Was ist ein Gewerbe?. Des Weiteren können Sie mehr über die häufig gestellte Frage Wie viel darf ich verkaufen ohne Gewerbe? in unserem Beitrag erfahren.

Fazit zum Thema der Privatrechnung ohne Gewerbe

Fazit: Rechnung schreiben ohne Gewerbe

Hoffentlich waren wir in der Lage alle Ihre Fragen zum Thema Rechnung schreiben, ohne Gewerbe zu beantworten. Auch als Privatperson haben Sie die Möglichkeit der Rechnungsstellung, jedoch müssen Sie die oben genannten Bedingungen bzw. Pflichtangaben beachten. Falls Sie regelmäßige Verkäufe mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie zur Anmeldung eines entsprechenden Gewerbes verpflichtet sind.

Häufig gestellte Fragen rund um die Fragestellung: Rechnung als Privatperson schreiben?

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Kann man ohne Gewerbe eine Rechnung schreiben?

Ja, auch ohne ein Gewerbe kann man eine Rechnung schreiben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man als Privatperson Waren oder Dienstleistungen verkauft. Hierbei spricht man auch von einer Privatrechnung.

Wann darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?

Eine Privatrechnung darf ausgestellt werden, wenn es sich um gelegentliche Geschäfte handelt, die nicht in einem gewerblichen oder selbstständigen Rahmen durchgeführt werden. Wenn Sie etwa ein gebrauchtes Möbelstück verkaufen oder gelegentlich Gartenarbeit für Nachbarn gegen Bezahlung durchführen, können Sie dafür eine Rechnung ausstellen.

Kann ich als Privatperson eine Rechnung für eine Dienstleistung schreiben?

Ja, als Privatperson können Sie auch für eine erbrachte Dienstleistung eine Rechnung schreiben. Wichtig ist hierbei, dass die Tätigkeit nicht gewerblich ist und nicht regelmäßig ausgeübt wird.

Was ist eine Privatrechnung?

Eine Privatrechnung ist eine Rechnung, die von einer Privatperson für eine Leistung oder einen Verkauf ausgestellt wird. Im Gegensatz zu gewerblichen Rechnungen enthalten Privatrechnungen keine Umsatzsteuer und müssen auch keine Steuernummer aufweisen. Wichtige Bestandteile einer Privatrechnung sind der vollständige Name und die Adresse des Rechnungsstellers, eine genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung oder des verkauften Gegenstandes, die Menge und der Preis, das Datum des Verkaufs oder der Leistungserbringung und ein Hinweis auf den privaten Charakter des Verkaufs oder der Leistung.