Datenschutzerklärung Vorlage: Ratgeber & kostenloses Muster

Wann Sie eine Datenschutzerklärung benötigen, wie diese aussieht und was ebendiese erhalten muss, erfahren Sie in diesem Beitrag. Zudem finden Sie am Ende eine kostenlose Datenschutzerklärung-Vorlage.

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Datenschutzerklärung Muster: So sieht unsere Vorlage aus!
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In 20 Minuten zur eigenen Datenschutzerklärung!

Holen Sie sich jetzt unsere kostenlose Vorlage im Word- oder PDF-Format! Bearbeiten Sie die Datenschutzerklärung ganz einfach digital und implementieren Sie das fertige Dokument auf Ihre Webseite.

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Eine Datenschutzerklärung ist mehr als nur ein formales Dokument - sie ist ein grundlegender Bestandteil des Datenschutzes und der Transparenz gegenüber den Nutzern einer Website oder App. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Wesen, der Notwendigkeit und den rechtlichen Grundlagen einer Datenschutzerklärung. Ferner werden wir auf die spezifischen Inhalte eingehen, die eine Datenschutzerklärung enthalten muss, und die Bedeutung der Nutzerzustimmung hervorheben.

Was ist eine Datenschutzerklärung?

Eine Datenschutzerklärung ist ein unverzichtbares, rechtlich verbindliches Dokument, das Sie als Nutzer einer Webseite oder eines Dienstes darüber informiert, wie Ihre persönlichen Daten erfasst, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Notwendigkeit einer Datenschutzerklärung ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche eine transparente und leicht verständliche Kommunikation dieser Informationen fordert. 

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Datenschutzerklärung?

Dieses Dokument hat zum Ziel, Ihnen als Nutzer Sicherheit zu geben und gleichzeitig den Anbieter vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Gemäß § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) sowie Art. 13 und 14 DSGVO, muss jeder Anbieter einer Website oder App beim Erheben von personenbezogenen Daten die betreffenden Personen über die Art, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung informieren. 

Auch wenn der Text juristisch komplex erscheinen mag, sorgt das Gesetz dafür, dass er für den Laien verständlich ist. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt dies, indem es feststellt, dass Datenschutzerklärungen in klarer, einfacher Sprache verfasst sein müssen. 

Müssen Benutzer der Datenschutzerklärung explizit zustimmen?

Ja, eine explizite Einwilligung seitens des Nutzers notwendig, um die Cookies ablegen und die personenbezogenen Daten speichern zu können. Bei der Einholung der Einwilligung gibt es jedoch zwei Formen, wie diese erfolgen kann. Einerseits die Opt-Out-Cookie-Lösung, andererseits die Opt-In-Cookie-Lösung. Beim Opt-Out-Verfahren werden die Einwilligungen für den Nutzer vorausgewählt, welche er dann vor der Zustimmung wieder selbst abwählen kann. Dieses Verfahren ist jedoch spätestens seit Oktober 2019 unzulässig. Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2019 entschieden, dass der Nutzer selbst auswählen muss, welche Daten er weitergeben will.

Die Notwendigkeit einer Datenschutzerklärung.

Ist eine Datenschutzerklärung Pflicht?

Ja, eine Datenschutzerklärung ist Pflicht für jede Website, die personenbezogene Daten erhebt. Diese Pflicht stammt aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. In Artikel 12 der DSGVO ist festgelegt, dass der Verantwortliche für die Datenverarbeitung verpflichtet ist, alle Informationen, die mit der Verarbeitung von Daten zusammenhängen, in einer präzisen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form in einer klaren und einfachen Sprache bereitzustellen. Dies betrifft auch die Pflicht zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung.

Wer darf eine Datenschutzerklärung erstellen?

Grundsätzlich darf jeder eine Datenschutzerklärung erstellen. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, wer diese Aufgabe übernehmen darf. Ein Unternehmen, ein Selbstständiger oder jede andere Organisation kann diese Dokumentation selbst verfassen. Allerdings ist es zu empfehlen, hierfür eine Fachkraft oder einen Experten zu konsultieren, da die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sehr spezifische Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Datenschutzerklärung stellen. Deswegen nehmen viele Unternehmen die Unterstützung von Datenschutzbeauftragten oder Anwälten in Anspruch, um die rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang zu erfüllen.

Bestandteile einer Datenschutzerklärung im Überblick.

Was muss in der Datenschutzerklärung stehen?

Die inhaltlichen Anforderungen an eine Datenschutzerklärung sind in der DSGVO - also der Datenschutz-Grundverordnung - festgelegt. Damit Ihre Datenschutzerklärung den gesetzlichen Anforderungen genügt, muss sie bestimmte Informationen enthalten: 

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Wer sammelt die Daten? Dies kann eine einzelne Person, ein Unternehmen oder eine Organisation sein. Häufig ist es auch der Website-Betreiber selbst.
  2. Arten der gesammelten Daten: Welche Daten werden erfasst? Dies können IP-Adressen, Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten, usw. sein.
  3. Zweck der Datenerhebung: Warum werden die Daten gesammelt? Beispielsweise zur Vertragserfüllung, zur Verbesserung des Angebots oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
  4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Daten verarbeitet? Meist handelt es sich um die Einwilligung der betroffenen Person, einen Vertrag oder legitime Interessen.
  5. Mögliche Empfänger der Daten: Wer hat Zugriff auf die Daten? Dies können beispielsweise Auftragsverarbeiter, Subunternehmer, Dritte oder Drittstaaten sein.
  6. Dauer der Speicherung: Wie lange werden die Daten aufbewahrt? Dazu muss eine konkrete Frist oder Kriterien zur Festlegung dieser Frist genannt werden.
  7. Rechte der betroffenen Personen: Welche Rechte haben die Nutzer? Dazu gehört das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf der Einwilligung, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Informationen kann eine Datenschutzerklärung weitere Angaben enthalten, die auf die spezifische Situation des Verantwortlichen oder die konkreten Angebote der Website eingehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Datenschutzerklärung auf Ihre individuellen Gegebenheiten abgestimmt sein muss und nicht einfach aus vorgefertigten Bausteinen zusammengebaut werden sollte.

Kostenloses Muster: Datenschutzerklärung Vorlage

Datenschutzerklärung

 

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Fazit zur Datenschutzerklärung

Die Wichtigkeit einer Datenschutzerklärung kann nicht genug betont werden, da sie die Grundlage für eine transparente und verantwortungsvolle Datenerhebung und -verarbeitung bildet. Sie ist nicht nur ein rechtlich verbindliches Dokument, sondern auch ein Ausdruck des Respekts gegenüber den Nutzern und ihrem Recht auf Information und Einwilligung in Bezug auf ihre persönlichen Daten. Darüber hinaus schützt sie Anbieter vor rechtlichen Konsequenzen und stellt sicher, dass die Datenerhebung und -verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgt. Daher ist es für jeden Webseitenbetreiber unerlässlich, eine vollständige und korrekte Datenschutzerklärung bereitzustellen.

Datenschutzerklärung Muster: So sieht unsere Vorlage aus!

Einfache Datenschutzerklärung: unsere kostenlose Vorlage

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community eine einfache Datenschutzerklärung erstellt. Diese können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um die Datenschutzerklärung

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Was passiert ohne eine Datenschutzerklärung?

Ohne eine Datenschutzerklärung sind Sie als Webseitenbetreiber einem erheblichen rechtlichen Risiko ausgesetzt. Das Fehlen einer solchen Erklärung kann Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) sowie gegen Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellen. Diese Gesetze erfordern, dass Nutzer klar und präzise über die Datenerhebung und -verwendung aufgeklärt werden. Bei einem Verstoß kann also ein Bußgeld auferlegt werden, welches in schwerwiegenden Fällen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des Vorjahres sein kann.

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