Begründungsschreiben für Schulwechsel: Ratgeber & Vorlage

Jeder Schulwechsel muss gut begründet und beim zuständigen Schulamt beantragt werden. In einigen Fällen, insbesondere bei Mobbing, müssen Eltern nachweisen, dass sie gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrkräften erfolglos nach Lösungen gesucht haben.

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Gründe für einen Schulwechsel gibt es zur Genüge. Nicht immer läuft ein Schulwechsel reibungslos ab. Gründe für einen Schulwechsel können Krankheit, psychische Probleme, schlechte Noten oder Mobbing sein. Selbst mitten im Schuljahr kann dann ein Schulwechsel erforderlich werden. Aber auch Schüler haben Pflichten und Rechte in der Schule, an die sie sich halten müssen. Diese ergeben sich grundsätzlich aus den jeweiligen Schulgesetzen und Rechtsverordnungen. Hierzu hat jedes Bundesland ein eigenes Schulgesetz sowie eine dazu erlassene Verordnung. Eine Übersicht der geltenden Schulgesetze der Länder der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie hier. Im nachfolgenden Ratgeber haben wir alles Wichtige zusammengestellt, was es bei einem Schulwechsel zu beachten gilt.

Wie beantrage ich einen Schulwechsel?

Für die meisten Kinder stellt ein Schulwechsel ein einschneidendes Erlebnis dar, deshalb sollte er auch gut überlegt sein. Der Schulwechsel selbst wird beim zuständigen Schulamt beantragt. Wechselt das Kind von einem Bundesland in ein anderes, müssen die Schulämter der jeweiligen Bundesländer kontaktiert werden. Eine Schule ist nicht verpflichtet, einen Schüler anzunehmen. Für eine Annahme an einer anderen Schule müssen deshalb gute Gründe vorliegen. Bestenfalls erkundigen Sie sich als Eltern im Voraus an der neuen Schule, ob dort überhaupt noch Kapazitäten vorhanden sind.

Auch können Sie sich nicht in jedem Bundesland aussuchen, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll. In einigen Bundesländern gilt das sogenannte „Sprengelprinzip“. Hierunter fallen beispielsweise die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Je nach Einzugsgebiet werden die schulpflichtigen Kinder bei Anwendung des Sprengelprinzips auf die vorhandenen Regelschulen aufgeteilt und zum Besuch dieser Schule verpflichtet. Beim Sprengelprinzip müssen indes noch weitere Voraussetzungen beachtet werden, wenn ein Schulwechsel stattfinden soll.

Zu beachten gilt es außerdem, dass beide Elternteile bei einem Schulwechsel zustimmen müssen. Stimmt nur einer der sorgeberechtigten Elternteile dem Schulwechsel nicht zu, kann dieser auch nicht stattfinden. Jeder Schulwechsel, der nicht mit einem Wohnortwechsel zusammenhängt, muss von den Eltern deshalb gut begründet werden. In den Fällen, in denen Mobbing stattgefunden hat, müssen die Eltern nachweisen, dass gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrkräften erfolglos nach Lösungen gesucht wurde. Allein durch Mobbing kann der Schulwechsel nicht begründet werden. Ebenso kann auch nicht das Argument hervorgebracht werden, dass das Kind mit den Lehrkräften oder den Mitschülern nicht zurechtkommt.

So können Sie einen Schulwechsel begründen.

Wie begründe ich den Schulwechsel?

Am leichtesten zu begründen ist der Schulwechsel aufgrund eines Wohnortwechsels. Dieser Grund ist für alle Beteiligten nämlich gut nachvollziehbar. Wird der Umzug innerhalb einer Großstadt vollzogen, kann es trotzdem passieren, dass Ihr Kind an der alten Schule bleiben muss, bis ein Platz an der neuen Schule frei geworden ist. Ein Anrecht auf einen wohnortnahen Schulplatz bei Umzügen existiert nicht.

Möchte Ihr Kind aufgrund von Mobbing wechseln, liegt die Beweispflicht bei Ihnen als Eltern. Eltern müssen nachweisen, dass gemeinsam mit den Lehrern und der Schulleitung nach Lösungen gesucht wurde, die dann letztlich gescheitert sind.

Kommt Ihr Kind mit dem Lernstoff nicht zurecht oder kann das Lerntempo nicht eingehalten werden, gilt es zunächst, das Gespräch mit den zuständigen Lehrern zu suchen. Oftmals kann hier auch eine Lernbehinderung dahinterstecken. Sollte dies der Fall sein, werden Sie im Regelfall bei der Begründung für den Schulwechsel von den Klassenlehrern unterstützt.

Besonderheit Grundschulwechsel

Sind Sie als Eltern mit dem zugewiesenen Platz an einer Grundschule durch das zuständige Schulamt unzufrieden? Auch in Grundschulen können Sie einen Schulwechsel Ihres Kindes beantragen. Um die Zuweisung durch das zuständige Schulamt an eine bestimmte Grundschule besser nachvollziehen zu können, zählen wir Ihnen nachfolgend die vorliegenden Faktoren auf, die das Schulamt bei der Zuweisung berücksichtigt:

  • Klassen sollen durchmischt sein.
  • Freie Plätze in den ersten Klassen.
  • Begründung der Eltern für eine bestimmte Schule, welche bei der Schulanmeldung vorliegt.

Passt die zugewiesene Grundschule nicht zu Ihrer Familiensituation, haben Sie die Möglichkeit, einen Umschulungsantrag zu stellen. Somit können Sie erreichen, dass der Schulanfänger eventuell doch noch auf die bevorzugte Grundschule kommt. Der Antrag selbst ist nahezu identisch wie zu dem Antrag auf Schulwechsel. Die Angaben darin sind freiwillig, jedoch sollte das Bild der aktuellen Lernsituation des Kindes möglichst authentisch abgebildet werden. Unter Umständen können Sie auch ein entsprechendes Antragsformular beifügen. Sämtliche Hinweise hierüber erhalten Sie als Eltern vom Schulamt. Bei der Entscheidung über einen Umschulungsantrag berücksichtigt das zuständige Schulamt einige Punkte. Diese finden sich im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes wieder. Gründe für einen Grundschulwechsel können folgendermaßen aussehen:

  • Ein neues, spezifisches Schulprogramm, eine Ganztagsform oder ein Fremdsprachenangebot an der Wunschschule.
  • Eine aufgebaute Bindung zu anderen Kindern beziehungsweise zu den Geschwistern, die zurzeit die Wunschschule besuchen. Das bloße Aufzählen von Kindergartenfreundschaften reicht jedoch nicht aus.
  • Eine wesentliche Erleichterung für die Betreuung des Kindes, weil beispielsweise die Großeltern in der Nähe wohnen.
An diesen Zeitpunkten ist ein Schulwechsel möglich.

Kann mitten im Schuljahr die Schule gewechselt werden?

Ganz klar gilt es zu empfehlen, die Schule zum neuen Jahr oder Halbjahr zu wechseln. Möglich ist es aber dennoch - sofern die alte und die neue Schule dem zustimmen - im laufenden Schuljahr zu wechseln. Insbesondere bei ernsten Problemen mit Lehrkräften oder in Fällen von Mobbing kann dies sogar sinnvoll sein. Der Wechsel ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Sie sollten mit Ihrem Kind gemeinsam darüber nachdenken, ob die Situation an der Schule noch bis zum Ende des Halbjahres oder bis zum Schuljahresende auszuhalten ist. Denn bei einem Wechsel innerhalb des laufenden Schuljahres riskiert man das Wiederholen des Stoffes sowie das Nicht-Anerkennen der bisherigen Noten.

Unsere kostenlose Vorlage: Begründungsschreiben für Schulwechsel

Die im folgenden Muster genannten Vorschläge für eine Begründung sollten auf die eigene Situation angepasst werden. Folgende Faktoren begründen einen Schulwechsel:

  • Leistungsdruck (beispielsweise bei einem Wechsel vom Gymnasium auf die Realschule)
  • Schulweg (wenn der Schulweg zur Wunschschule kürzer als der bisherige ist)
  • Konzentrationsprobleme bei Unter- oder Überforderung
  • Leistungswunsch (beispielsweise bei Wechsel von Realschule auf Gymnasium)
  • Mobbing
  • Krankheit (zum Beispiel, wenn Ihr Kind nur eingeschränkt mobil ist und die neue Schule barrierefrei ist)
  • Umzug
  • Keine sozialen Kontakte (wenn Ihr Kind beispielsweise erfolglos versucht hat, Freundschaften zu knüpfen, an der Wunschschule jedoch schon freundschaftliche Kontakte vorhanden sind)

[Name des Bewerbers]
[Adresse des Bewerbers]
[PLZ, Ort]
[Email-Adresse]
[Telefonnummer]

[Name der Schule]
[Adresse der Schule]
[PLZ, Ort der Schule]


                                                                                                                        [Ort], [Datum]
Antrag auf Schulwechsel für ……………….(Name und Geburtsdatum Ihres Kindes)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für meinen Sohn/meine Tochter ……………….(Name) geboren am ……………….(Geburtsdatum) beantrage ich ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt (ggf. auch ab dem Schuljahr xxxx/xxxx oder genaues Datum) den Wechsel auf folgende Schule:

……………….

……………….

……………….

(Adresse der neuen Schule).

Bisher besuchte mein Sohn/meine Tochter die Schule (Adresse der alten Schule). Aufgrund von ……………….(Grund angeben, aus dem sich der Antrag auf Schulwechsel ergibt), erfolgt dieser Schulwechsel im besten Interesse meines Kindes und wird von sämtlichen Seiten befürwortet. Zum gewünschten Schulwechsel füge ich Ihnen folgende Unterlagen bei:

 

……………….

……………….

……………….

(Empfehlung der neuen beziehungsweise alten Schule oder psychologische Gutachten).

 

Ich freue mich auf eine positive und schnelle Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen,

 

………………………………

Ort, Datum, Unterschrift                               

Fazit zum Thema Schulwechsel.

Fazit rund um das Thema Schulwechsel

Es ist möglich, die Schule zu wechseln. Zu beachten gilt es hierbei allerdings, dass schwerwiegende Gründe vorliegen müssen. Ein Schulwechsel bedeutet einen großen Schritt für Ihr Kind und sollte deshalb gemeinsam mit Ihrem Kind, den Lehrern und der Schulleitung besprochen werden. Zudem sollten Sie sich frühzeitig über alle formalen Voraussetzungen informieren.

Bewerbungsschreiben für einen Schulwechsel: So sieht unsere Vorlage aus.

Einfaches Anschreiben für einen Schulwechsel

Um Ihnen das Leben zu erleichtern, hat unsere Community eine einfache Vorlage erstellt. Diese können Sie kostenlos herunterladen und als Referenz verwenden.

Häufig gestellte Fragen rund um das Begründungsschreiben für Schulwechsel

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Ist es schwer, die Schule zu wechseln?

Im laufenden Schuljahr zu wechseln, gestaltet sich besonders schwierig. Die Gründe müssen von den Eltern ausführlich dargelegt werden. Zudem müssen sie sich intensiv mit den betreffenden Schulen auseinandersetzen.

Werden die Noten bei einem Schulwechsel übertragen?

Wechselt ein Schüler nach der Grundschule auf die weiterführende Schule, darf die Grundschulempfehlung sowie das Zeugnis nicht an die weiterführende Schule übermittelt werden.

Kann mein Kind in einem anderen Bundesland zur Schule gehen?

Sie können beim Schulamt einen begründeten Antrag einreichen, weshalb Ihr Kind auf eine andere Grundschule außerhalb Ihres Einzugsgebietes gehen soll. Die Begründung des Antrages ist dabei unabdingbar. Bestenfalls formulieren Sie die Begründung mithilfe eines Rechtsanwaltes.

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