Als Minijobber (450 Euro im Monat; seit Oktober 2022: 520 Euro) steht es Ihnen frei, sich von der Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 b SGB VI befreien zu lassen. Diese Befreiung ist jedoch fristgebunden. Wenn diese Frist versäumt wird, sind Pflichtbeiträge zu entrichten. Dabei kann es sogar sein, dass der Arbeitgeber dafür allein aufkommen muss.
Was gilt es bei der Befreiung der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs zu beachten?
Wenn ein Minijobber bei seinem Arbeitgeber schriftlich die Befreiung der Rentenversicherungspflicht beantragt, muss der Arbeitgeber trotzdem weiterhin den Pauschalbeitrag von 15 % zahlen. Nur der Anteil des Minijobbers fällt dann weg.
Diese Befreiung müssen Sie als Arbeitgeber spätestens innerhalb von sechs Wochen der Minijob-Zentrale melden, also nach spätestens 42 Kalendertagen. Die Minijob-Zentrale informieren Sie als Arbeitgeber über die Meldung zur Sozialversicherung mit der Beitragsgruppe „5“ in Bezug auf die Rentenversicherung. Der Befreiungsantrag, den der Minijobber bei Ihnen als Arbeitgeber gestellt hat, verbleibt bei Ihren Entgeltunterlagen.
Gut zu wissen:
Die Frist der 42 Tage beginnt mit Eingang des Antrags des Minijobbers beim Arbeitgeber. Sobald die Meldung bei der Minijob-Zentrale eingegangen ist, kann diese innerhalb von einem Monat der Befreiung widersprechen oder das Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht eröffnen. Wenn beides nicht passiert, gilt die Befreiung als bewilligt.
Achtung: Als Arbeitgeber erhalten Sie von der Minijob-Zentrale keinen Bescheid über die Bewilligung!
Mehr über den Minijob und die Rentenversicherung erfahren!
Wann beginnt die Befreiung der Rentenversicherungspflicht?
In aller Regel beginnt die Befreiung in dem Monat, in dem der Minijobber den Antrag beim Arbeitgeber stellt; frühestens jedoch mit Beschäftigungsbeginn. Für die gesamte Dauer des Minijobs ist diese Befreiung dann bindend.
Führen Sie mehrere Minijobs aus, beantragen aber nur für einen die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese Befreiung dann trotzdem für alle Minijobs, die
- Sie erst nach der Befreiung annehmen,
- Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben.
Merke: Eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht wird immer für alle Minijobs gleichzeitig wirksam (§ 6 Abs. 1b Satz 4 SGB VI). Sie endet erst, wenn kein einziger Minijob mehr besteht.
Was passiert nach der Antragstellung?
Den Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht müssen Minijobber schriftlich bei ihrem Arbeitgeber stellen. Der Arbeitgeber versieht den Antrag dann mit dem Eingangsdatum und heftet ihn in seinen Entgeltunterlagen ab. Danach informiert der Arbeitgeber die Minijob-Zentrale über den Eingang des Befreiungsantrags mittels der „Meldung zur Sozialversicherung: Beitragsgruppe RV „5““.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber erst verspätet die Befreiung anzeigt?
Für einen weit zurückliegenden Beschäftigungsbeginn prüft die Minijob-Zentrale genau den Sachverhalt von einer zu spät abgegebenen Anmeldung mit der Beitragsgruppe RV „5“. Die Minijob-Zentrale schreibt dann die entsprechenden Arbeitgeber an und bittet um Stellungnahme zum Sachverhalt.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine verspätet eingereichte Meldung in der gemeldeten Beitragsgruppe trotzdem ab Beginn gerechtfertigt ist. Ein solcher Fall würde vorliegen, wenn der Minijobber etwa ein Altersvollrentner wäre und demnach ohnehin nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungsfrei ist.
Wenn die Meldung jedoch übermäßig spät eingereicht wird, erfolgt die Befreiung erst nach dem Kalendermonat, in dem die Meldung bei der Minijob-Zentrale eingetroffen ist. Deshalb kann es sein, dass Pflichtbeiträge manchmal länger gezahlt werden müssen, wie es vom Arbeitnehmer vorgesehen war.
Berechnungsbeispiel für eine pünktliche Abgabe:
Sie treten ab 1. März einen Minijob an und verdienen 520 Euro im Monat. Sie stellen sodann am 12. März einen Befreiungsantrag bezüglich der Rentenversicherungspflicht bei Ihrem Arbeitgeber. Am 2. April zeigt Ihr Arbeitgeber der Minijob-Zentrale mittels DEÜV-Verfahren den Befreiungsantrag an, welcher noch am selben Tag bei der Minijob-Zentrale eingeht. Da Ihr Arbeitgeber innerhalb der Sechs-Wochen-Frist agiert hat, ist die Meldung fristgerecht eingegangen. Wenn Sie bis zum 1. Mai nichts weiter von der Minijob-Zentrale hören, sind Sie als Arbeitnehmer rückwirkend zum 1. März von der Rentenversicherungspflicht freigestellt.
Berechnungsbeispiel für eine verspätete Abgabe:
Wir bleiben bei den Ausgangsdaten vom obigen Beispiel. Jetzt zeigt Ihr Arbeitgeber die Befreiung aber erst am 7. Mai der Minijob-Zentrale an. Hier ist die Sechs-Wochen-Frist nicht eingehalten worden, denn die Meldung hätte spätestens am 23. April bei der Minijob-Zentrale eingehen müssen. Somit werden Sie als Arbeitnehmer erst ab dem 1. Juli von der Rentenversicherungspflicht freigestellt, sofern die Minijob-Zentrale nicht bis zum 6. Juni widerspricht.
Welche Folgen hat eine verspätete Abgabe für den Arbeitgeber?
Der Arbeitnehmeranteil des Pflichtbeitrags zur Rentenversicherung wird normalerweise von den Minijobbern selbst getragen. In aller Regel nimmt der Arbeitgeber den Anteil des Arbeitnehmers direkt vom Arbeitsentgelt und führt diesen Betrag mit den restlichen Abgaben an die Minijob-Zentrale ab. Sollte ein Abzug des Arbeitnehmeranteils unterblieben sein, darf der Arbeitgeber den Anteil des Arbeitnehmers nur bei den darauffolgenden drei Entgeltabrechnungen einholen.
Wann lohnt sich eine Rentenversicherung beim Minijob?
Eine Rentenversicherung beim Minijob lohnt sich, wenn Sie Rentner sind und über Ihre reguläre Altersgrenze hinaus noch einen Minijob haben. So können Sie eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen und somit Ihre Rente aufbessern. Wenn Sie zum Beispiel im Monat 520 Euro einnehmen, würde das eine Beitragszahlung von 18,72 Euro im Monat ausmachen. Somit steigt die Rente nach einem Jahr um ca. 5 Euro. Nach knapp vier Jahren haben Sie dann die gezahlten Beiträge wieder raus und fließen zurück in Ihre Tasche.
Fazit: Befreiung Rentenversicherung Minijob
Wer also vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren will, der sollte seinen Minijob bestenfalls rentenversicherungspflichtig ausüben. Derzeit beträgt der Eigenanteil hier höchstens 18,72 Euro monatlich (3,6 % vom Verdienst, wenn wir von einem maximalen Monatsgehalt von 520 Euro ausgehen).
Befinden Sie sich gerade in Elternzeit und grübeln über einen 450-Euro Minijob (seit Oktober 2022: 520-Euro pro Monat) nach? Ob als Haushaltshilfe oder Zeitungsträger – der 450 Euro Minijob ist eine gute Lösung, um die Haushaltskasse aufzubessern. In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um das Thema Elterngeld Plus und Minijob.
Wie hoch darf der Zuverdienst während der Elternzeit sein?
Wenn Sie schon vor dem 1. Geburtstag Ihres Kindes planen, wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen, dann sollten Sie das mithilfe von Elterngeld Plus verwirklichen. Die Höhe variiert hier zwischen 150 und 900 Euro monatlich (je nachdem, wie viel Sie vor der Elternzeit verdient haben). Das Elterngeld Plus können Sie maximal 24 Monate lang beziehen (§ 4 BEEG).
Arbeiten Sie nicht und haben Sie demnach auch keinen Zuverdienst, macht das Elterngeld Plus nur wenig Sinn. Einziger Vorteil wäre dann, dass Sie länger Elterngeld beziehen als beim Basiselterngeld. Sie können das Elterngeld Plus auch ohne Zuverdienst 24 Monate lang erhalten.
Gut zu wissen: Sie können auch einen Zuverdienst haben, wenn Sie noch in Elternzeit sind, aber kein Elterngeld mehr erhalten.
Beispielrechnung Elterngeld Plus mit Zuverdienst:
Eine frisch gebackene Mutter hat vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient. Sie ist verheiratet und befindet sich in Steuerklasse V. In der Kirche ist sie nicht. Bezieht sie Basiselterngeld, würden das 67 % Ihres Nettogehalts (vgl. § 2 BEEG) ausmachen, also 1.340 Euro.
Die Mutter entscheidet sich jedoch nicht für das Basiselterngeld, sondern für Elterngeld Plus. Dieses ist nur halb so hoch wie Basiselterngeld, sprich 670 Euro im Monat. Sie bekommt es 24 Monate lang. Als das Kind dann ein halbes Jahr alt ist, nimmt die Mutter eine Halbtagsstelle auf. Dabei kommen für sie 1.140 Euro netto monatlich herum. Deshalb stehen der Mutter also insgesamt monatlich 1.810 Euro zur freien Verfügung.
Wie hoch darf der Zuverdienst beim Elterngeld Plus sein, ohne Abzüge zahlen zu müssen?
Eine allgemeine Antwort gibt es hier leider nicht. Grob kann festgehalten werden, dass Sie circa 50 % anrechnungsfrei davon dazuverdienen dürfen, was Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Entbindung netto verdient haben. Elterngeld Plus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld, wohingegen die Höhe beim Elterngeld Plus auf die Hälfte dessen begrenzt ist, was Sie theoretisch als Basiselterngeld bekommen würden. Diese Grenze wird „Deckelungsbetrag genannt“. Im Gegenzug dafür dürfen Sie aber das Elterngeld Plus doppelt so lange beziehen. Wenn Sie Ihren genauen maximalen Zuverdienst ermitteln möchten, können Sie sich diesbezüglich an Ihre Elterngeldstelle wenden. Mehr über das Thema Elterngeld & Minijob erfahren.
Wie berechnet die Elterngeldstelle meine Bezüge?
In dem Zeitraum, in dem Sie Elterngeld Plus beziehen, werden alle Einkünfte zusammenaddiert: Nebenjob, Hauptjob, Photovoltaikanlage auf dem Dach, eigenes Gewerbe, geldwerte Vorteile (etwa Dienstwagen) und so weiter. Kapitalerträge oder steuerfreie Einkünfte dürfen Sie ohne Abzüge behalten. Dies bedeutet, dass Erträge aus Verpachtung, Vermietung, kleinere Privatverkäufe und Kapitalvermögen nicht mit angerechnet werden.
Im ersten Schritt berechnet die Elterngeldstelle Ihr durchschnittliches Einkommen aus dem Vorjahr, aus allen genannten Einkünften. Davon wird dann Ihr Verdienst abgezogen. Auf diese ermittelte Summe wird dann die sogenannte Ersatzrate (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG) angewendet. Diese macht zwischen 65 und 100 % des Nettoeinkommens im Vorjahr aus. Was letztlich übrig bleibt, ist dann das Elterngeld.
Muss beim Elterngeld Plus der Zuverdienst versteuert werden?
Spätestens beim Bezug von Elterngeld sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Selbst dann, wenn das Elterngeld Plus an sich steuerfrei ist. Grund hierfür ist, dass der staatliche Zuschuss den Progressionsvorbehalt (ein Vorgang, dass gewisse steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können) erhöht (§ 32b Abs. 1 Nr. 1j) EStG). Er wird auf sämtliche Einkommen der Familie angerechnet.
Haben Sie nach der Geburt Ihres Kindes als Familie ein Gesamtjahreseinkommen von beispielsweise 50.000 Euro, rechnet man das Elterngeld Plus hinzu. Bekommen Sie demnach 12.000 Euro Elterngeld, erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen, nämlich auf 60.800 (hierbei wurde schon die Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro gemäß § 9a EStG berücksichtigt). Wenn Sie dann noch etwas hinzuverdienen, zum Beispiel 10.000 Euro im Jahr, dann haben Sie ein gemeinsames Einkommen von 70.800 Euro. Auch das Kindergeld kommt noch obendrauf.
Dies ist nur eine grobe Beispielrechnung. Natürlich ist jeder Einzelfall unterschiedlich. Es soll Ihnen lediglich einen ersten Eindruck in die Thematik geben. Ihr Steuerberater des Vertrauens kann Ihnen sicherlich Genaueres erklären.
Tipp:
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie neben dem Bezug von Elterngeld Plus noch einen kleinen Hinzuverdienst haben möchten. Bedenken Sie aber, dass Sie in dieser Zeit nicht selbst Ihr Kind betreuen können. Wenn nicht gerade die Großeltern zur Verfügung stehen, fallen Kosten für Tagesmutter, Kindergrippe oder Ähnliches an. Ob für Sie die Rechnung aus Teilzeit-Stress, Elternzeit-Planung und Kinderbetreuung aufgeht, müssen Sie für sich selbst entscheiden.
Wie viele Wochenstunden darf man Teilzeit arbeiten, wenn man Elterngeld Plus bezieht?
Verständlich, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht allzu lange aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten. Hierfür steht Ihnen die alternative Elterngeld Plus zur Verfügung. Nach wenigen Monaten nach der Geburt können Sie so in Teilzeit starten, bis die Elternzeit aufgebraucht ist.
Wie lange darf ich in der Elternzeit maximal arbeiten?
Ist Ihr Kind vor dem 01.09.2021 geboren, dürfen Sie in der Elternzeit maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Ist das Kind danach auf die Welt gekommen, dann können Sie sogar bis zu 32 Stunden in der Woche einer Arbeit nachgehen (vgl. § 15 BEEG). Hierbei kommt es jedoch nicht auf jede einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt. Mehr über das Thema Minijob & Stunden erfahren.
Vorsicht:
Wenn Sie diese Stundenzahl überschreiten, verlieren Sie das Anrecht auf Elterngeld des betroffenen Lebensmonats Ihres Kindes. Wenn Sie sich für zwei Bezugsmonate entschieden haben, entfällt auch Ihr Anspruch während des zweiten Monats. Das Elterngeld wird stets für wenigstens zwei Lebensmonate des Kindes bezogen.
Fazit zum Thema Elterngeld Plus und Minijob
Das Elterngeld ist dazu da, um Eltern die Betreuung Ihrer Kinder zu Hause zu ermöglichen. Die Leistung können Sie ab der Geburt des Kindes beantragen und es wird maximal 12 Monate gezahlt. Die Hälfte des Elterngeldes erhalten Sie bei Elterngeld Plus, aber bei doppeltem Zeitraum. Bei der Minijob-Zentrale finden Sie weitere Informationen zu den Themen des 520-Euro Minijobs, wie die Pflichten vom Arbeitgeber, ihre Rechte bei einer Beschäftigung (beziehungsweise einem Arbeitsverhältnis), den Sozialabgaben und vielem mehr. Des Weiteren können Sie auf unserer Seite die Suche über das Suchfeld verwenden, um weitere Artikel zu finden.
Heutzutage sind die Minijobber aus vielen kleineren Betrieben und Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Minijobber sind flexibel einsetzbar. Insbesondere für Studenten ist dieses Beschäftigungsverhältnis äußerst attraktiv und auch gut kombinierbar mit der Uni. In diesem Ratgeber zum Thema Minijob anmelden behandeln wir neben der Anmeldung von Minijobs, welche Unterlagen dafür benötigt werden und worauf es zu achten gilt.
Wie melde ich einen Minijobber an?
Jeder private oder gewerbliche Minijob muss durch den Arbeitgeber entweder bei der Minijob-Zentrale oder beim Jobcenter angemeldet werden. Unterlässt man dies als Arbeitgeber, riskiert man ein Bußgeld, da dann gegen das Gesetz der Schwarzarbeit verstoßen wird. Ein Minijob kann entweder mit regelmäßigen oder flexiblen Arbeitszeiten bei unterschiedlich oder gleich hohem Lohn bestehen. Folgende Pflichten bestehen gegenüber Arbeitgeberseite bezüglich der Anmeldung eines Minijobs:
- Bei der Anmeldung wird zwischen 520-Euro-Job und einem kurzfristigen Minijob unterschieden.
- Auch bei der Sozialversicherung müssen Minijobber gemeldet sein.
- Zusätzlich müssen Unternehmen einen Beitragsnachweis über die Höhe der Abgaben im jeweiligen Monat leisten.
- Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats sind die Abgaben für Minijobber fällig.
- Außerdem besteht für Arbeitgeber eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung.
- Ein Minijob muss bei der Bundesknappschaft gemeldet werden. Es besteht eine Verpflichtung seitens der Unternehmen, eine Umlage für die Arbeitgeberversicherung zu zahlen.
- Wenn sich ein Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, müssen Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15 % einzahlen.
Welche Unterlagen sollten dem Minijobber nach der Anmeldung ausgehändigt werden?
In jedem Fall sollten Minijobber einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. Darin sollten folgende Informationen festgehalten sein:
- Lohn
- Urlaubsanspruch
- Dauer der Anstellung
- Sonderzuwendungen
- Inhalt der Tätigkeit
- Eventuelle Befreiung von der Rentenversicherung
- Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall
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Was muss ich beachten, wenn ich einen Minijobber anmelden will?
1. Betriebsnummer anfordern
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Minijobber anmelden wollen, benötigen Sie immer eine Betriebsnummer. Wenn Ihnen eine solche Betriebsnummer bisher nicht vorliegt, können Sie diese ganz einfach online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit anfordern.
2. Personalfragebogen ausfüllen lassen
Um die Anmeldung eines Minijobbers erfolgreich durchführen zu können, benötigen Sie Angaben von ihm. In einem auf den Minijob zugeschnittenen Personalfragebogen können Minijobber diesen ausfüllen. Somit haben Sie als Unternehmen alle relevanten Daten, die Sie zur Beurteilung der Beschäftigung benötigen. Auch die notwendigen Lohnunterlagen erhalten Sie mit dem ausgefüllten Personalfragebogen. Dies hat auch den Vorteil, dass Sie bei einer etwaigen Betriebsprüfung abgesichert sind und wichtige Nachweise vorlegen können.
3. Meldung zur Sozialversicherung
Die Meldung zur Sozialversicherung muss spätestens mit der ersten Abrechnung oder sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung des Minijobbers erfolgen. Dafür ist aber nicht – wie bei Vollzeitarbeitnehmern – die entsprechende Krankenversicherung zuständig, sondern die Minijob-Zentrale. Durch ein ausgefülltes Formular erfolgt diese Anmeldung des Minijobs namentlich.
Zahlung der Beiträge und Beitragsnachweis
Die Minijob-Zentrale bekommt auch den Beitragsnachweis übermittelt. Hierin sind alle Abgaben und Beiträge erfasst, die ein Arbeitgeber für einen Monat zu zahlen hat. Wenn Sie als Arbeitgeber mehrere Minijobber beschäftigen, so reicht ein Nachweis über alle Beschäftigungsverhältnisse aus. Außerdem besteht für Arbeitgeber die Pflicht, das Melde- und Beitragsverfahren per maschineller Datenübertragung inklusive zugelassener, systemgeprüfter Programme durchzuführen.
Kann ich einen Minijobber rückwirkend oder erneut anmelden?
Arbeitgeber haben die Pflicht zur Sofortmeldung, wenn ein Minijob nach längerer oder kürzerer Unterbrechung wieder aufgenommen wird. Genau wie bei der Erstanmeldung auch, muss der Minijob zur Sozialversicherung entweder mit der ersten Abrechnung oder spätestens nach sechs Wochen des erneuten Beginns der Tätigkeit wieder angemeldet werden.
Wenn Sie eine erneute Anmeldung eines Minijobs durchführen, müssen Sie den Meldegrund 13 (sonstige Gründe/Änderung im Beschäftigungsverhältnis) angeben. Damit der Arbeitsaufwand nicht so hoch ausfällt, können Arbeitgeber entweder eine spezielle Entgeltabrechnungssoftware oder das von der Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellte Formular nutzen.
Werden Minijobber rückwirkend, also nach der vorgegebenen Frist, angemeldet, wird dabei gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit verstoßen. Angesichts dessen würde sodann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die eine Strafe mit einem Bußgeld auslösen könnte.
Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber durch die Anmeldung eines Minijobs?
Unternehmen haben die Pflicht, gewerbliche Minijobs anzumelden. Dadurch wird nicht zuletzt ein mögliches Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro vermieden. Solange die Minijobber beschäftigt sind, müssen sie auch angemeldet bleiben. Des Weiteren können sich Unternehmen aufgrund der Anmeldung des Minijobs auch gegen finanzielle Ansprüche im Falle eines Arbeitsunfalls absichern. Ist ein Minijob nicht angemeldet, ist dieser auch nicht versichert. Eine Unfallversicherung besitzen nur offiziell registrierte Arbeitnehmer. Ein weiterer Pluspunkt für Arbeitgeber: Durch die Anmeldung sparen Sie sich 20 % der Kosten für die Minijobber. Diese können Sie nämlich von der Steuer absetzen.
Gibt es Besonderheiten bei der geringfügigen Beschäftigung und wenn ja, für wen?
Nach einer Minijob-Anmeldung durch den Arbeitgeber bestehen besondere Vorgaben für bestimmte Personengruppen. Zu diesen Personengruppen zählen unter anderem:
- Heimarbeiter stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz, beispielsweise im Krankheitsfall.
- Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Schüler nur beschränkt arbeiten.
- Für Auszubildende und Praktikanten bestehen Besonderheiten bezüglich der Sozialversicherung.
- Bei Rentnern existieren sogenannte festgeschriebene Hinzuverdienstgrenzen.
- Für Ehrenamtliche und Übungsleiter gibt es Freibeträge, die nicht zum Arbeitsentgelt zählen. Außerdem sind sie Sozialversicherungs- und steuerfrei.
- Auch Arbeitslose können als Minijobber angestellt sein. Diese Personengruppe unterliegt jedoch einer Einkommensgrenze.
Fazit: Erfolgreich den Minijob anmelden!
Vor allem für Arbeitgeber in der Wachstums- und Gründungsphase lohnt sich das Einstellen von Minijobbern. Ohne viel bürokratischen Aufwand können die Minijobber flexibel eingesetzt werden. Ob sich die Anmeldung eines Minijobbers im Einzelfall für einen Arbeitgeber lohnt, sollte aufgrund der begrenzten Arbeitszeit abgewogen werden. Minijobber sind in der Regel nicht zu 100 % im Unternehmen integriert. Doch vielleicht können Sie als Arbeitgeber einen Angestellten besser kennenlernen, sodass einem Übergang in eine Festanstellung nichts mehr im Wege steht.
Das Gesetz zur Minijob-Reform hat der Bundesrat am 10.06.2022 verabschiedet. Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben und wird daher zum 01.10.2022 in Kraft treten. In dieser Reform gibt es aber noch mehr als nur die Erhöhung des Mindestlohns. Was sich alles ändern wird, erklären wir Ihnen nachfolgend.
Wie hoch fällt die Erhöhung aus?
Aktuell liegt der Mindestlohn bei 10,45 Euro pro Stunde. Dies wurde durch die Mindestlohnkommission so beschlossen. Die Kommission gibt es schon seit dem Jahr 2015. Doch die Anhebung auf 12 Euro ab Oktober 2022 hat die Bundesregierung beschlossen. Weitere Veränderungen des Mindestlohns werden zukünftig nun wieder von der Mindestlohnkommission beschlossen.
Erhöhung der Minijob Grenze: Was ändert sich für Minijobber?
Bisher haben die Mindestlohnerhöhungen in der Vergangenheit nicht zu einer Anhebung der monatlichen Verdienstgrenze von Minijobbern geführt. Die Folge daraus war, dass Minijobber immer weniger Stunden leisten mussten. Teilweise wurden sie auch sozialversicherungspflichtig, weil das monatliche Einkommen dann die 450 Euro überstieg.
Mit der Reform, die ab 01.10.2022 in Kraft tritt, gibt es aber auch gleichzeitig eine Anhebung der monatlichen Verdienstgrenze: Von da an können Minijobber nämlich bis zu 520 Euro im Monat verdienen, ohne dass sie sozialversicherungspflichtig werden. Deshalb können Minijobber also ab Oktober immer noch gut 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne Beiträge an die Sozialversicherung zu zahlen. Ausgenommen ist hier natürlich die Rentenversicherung, es sei denn, der Minijobber wünscht eine Beitragsbefreiung.
Wird der Mindestlohn in Zukunft weiter steigen?
Auch in Zukunft wird es immer wieder Mindestlohnerhöhungen geben. Deshalb soll auch die Verdienstgrenze für Minijobber nicht fest bleiben. Diese wird dann ebenfalls angehoben. Dabei wird das Ziel verfolgt, bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von zehn Stunden im Monat, trotzdem die Verdienstgrenze in einem Minijob einhalten zu können.
Wie verändert sich die Verdienstgrenze?
Wenn Sie als Minijobber im Monat mehr als 450 Euro (beziehungsweise ab Oktober mehr als 520 Euro) verdienen, müssen Sie Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Dies jedoch nicht im vollen Umfang, sonst würden Sie ja aufgrund der Mehrarbeit auch kaum Erhöhungen im Nettoverdienst spüren. Hier kommt jetzt der sogenannte Übergangsbereich ins Spiel. Verdienen Sie bis zu 1.300 Euro im Monat, zahlen Sie nur reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung.
Da sich dann ab Oktober auch die Verdienstgrenze für Minijobber erhöht, wird auch die Entgelthöhe angepasst, in denen sogenannte „Midijobber“ beschäftigt sind. Deshalb dürfen ab Oktober 2022 im Übergangsbereich also anstatt 1.300 Euro, somit bis zu 1.600 Euro verdient werden. Midijobber, die aktuell also zwischen 451 Euro und 520 Euro verdienen, würden nach diesen Berechnungen ab Oktober 2022 als Minijobber gelten. Für diese Personengruppen gibt es bis zum Jahresende eine Übergangsregel.
Was muss ich als Arbeitgeber jetzt tun?
Aktuell müssen Sie als Arbeitgeber noch nichts weiter veranlassen. Ab 01.10.2022 sollten Sie dann die Beschäftigungsverhältnisse Ihrer Angestellten prüfen. Gibt es noch Minijobber, die nach der Reform in einem Minijob mit Verdienstgrenze arbeiten? Wird jemand durch die Verdienstgrenzenanhebung (520 Euro beziehungsweise 1.600 Euro) zum Minijobber oder gegebenenfalls auch zum Midijobber? Wenn Sie Änderungen diesbezüglich feststellen, müssen Sie entsprechende Meldungen an die Krankenkasse und auch an die Minijob-Zentrale tätigen. Sozialversicherungsbeiträge sind neu zu berechnen oder eventuell erstmals fällig. Zudem sollten Sie als Arbeitgeber auf die ab dem 01.10.2022 wirksam werdenden Übergangsregelungen achten.
Wie viel darf ich als Minijobber nach der Reform im Jahr maximal verdienen?
Sollte der monatliche Monatsverdienst höher als die Minijob-Grenze liegen, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Unberührt hiervon bleiben gelegentliche, vorhersehbare Überschreitungen. Dabei ist die Höhe des gelegentlichen Überschreitens unerheblich. Bei „gelegentlich“ handelt es sich um einen Zeitraum von bis zu drei Kalendermonaten in einem Zeitjahr. Diese Vorschrift geht aus den Geringfügigkeits-Richtlinien hervor.
In Zukunft wird das unvorhergesehene Überschreiten allerdings gesetzlich geregelt. Dann darf das unvorhersehbare Überschreiten nur noch bis zu zwei Kalendermonate im Zeitjahr betragen. Auch der Verdienst in den überschrittenen Kalendermonaten darf maximal doppelt so hoch sein wie die Geringfügigkeitsgrenze. Dies bedeutet, dass bei Überschreiten des Verdienstes nicht mehr als 1.040 Euro zusätzlich verdient werden darf. Schlussendlich bedeutet dies, – wenn Sie sich das Ganze einmal auf Jahressicht betrachten – dass ein maximaler Verdienst bis zum 14-fachen der Minijob-Grenze möglich ist. Demnach darf ein Minijobber grundsätzlich 6.240 Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten verdienen. Im begründeten Ausnahmefall, also bei unvorhersehbarem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, sind es im Jahr höchstens 7.280 Euro.
Hinweis für Rentner im Bezug auf die Minijob Grenze 2022:
Für manche Bezieher der Rente gilt eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze. Als Rentner sollten Sie diese Grenze ab dem 01.10.2022 im Blick haben, sofern Sie einen Minijob ausüben. Für Rentenbezieher der Knappschaftsausgleichsleistung oder wegen voller Erwerbsminderung bleibt die aktuelle kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bestehen! Wenn Sie also ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob haben, könnte diese Hinzuverdienstgrenze überschritten werden und wirkt sich somit rentenschädlich für Sie aus. Bei Knappschaftsausgleichsleistungen würde der Rentenanspruch sogar gänzlich entfallen.
Rentenbezieher, die eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, gilt für 2022 eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition wurde festgehalten, dass dieser Grenzbetrag fortgeschrieben werden soll. Diskutiert werden momentan verschiedenen Modifikationen der Hinzuverdienstregelungen für alle Renten.
Fazit zur Minijob Grenze
Heutzutage ist die geringfügige Beschäftigung für viele Menschen, insbesondere für Rentner, eine wichtige Einnahmequelle geworden. Minijobber können sich also ab Oktober 2022 über steuerfreie 70 € mehr freuen. Allerdings nur, wenn auch die gesetzlichen Vorgaben zum Minijob gemäß §§ 8, 8a SGB IV eingehalten werden.
Mittlerweile heißt die GEZ Gebühr nicht mehr GEZ, sondern ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice. Ummelden müssen Sie sich aber trotzdem nach einem Umzug. Was Sie über das GEZ ummelden nach dem Umzug wissen müssen, erklären wir Ihnen hier.
Was ist der Rundfunkbeitrag eigentlich?
Kaum zu glauben, aber einen Beitrag, um den öffentlichen Rundfunk zu nutzen, gibt es schon seit fast 100 Jahren. Ausnahme war hier der Sendebetrieb im Jahr 1923 in Berlin. Die meisten Menschen kennen diese Gebühr vermutlich noch unter dem Begriff „GEZ-Gebühr“. Im Jahr 1976 übernahm die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) die Rundfunkgebühren als Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Zunächst nur im Westen von Deutschland und später auch im vereinigten Deutschland.
Wieso heißt GEZ jetzt Beitragsservice?
Jeder kennt den Begriff GEZ und weiß, was gemeint ist. Die Gebühreneinzugszentrale, also die GEZ, gab es bis 2012. Diese hat die Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingezogen. Im Jahr 2013 wurde dann aus der GEZ der „ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice“. Ganz schön lange, deshalb verwundert es auch nicht, dass auch heute noch viele von der GEZ Gebühr sprechen.
Muss ich die GEZ ummelden, anmelden oder abmelden?
Unterschieden wird zwischen dem Rundfunkbeitrag ummelden, abmelden und anmelden. Viele Menschen sind hierbei meistens irritiert und wissen insbesondere nach einem Umzug nicht, ob sie sich nun an-, um- oder abmelden sollen. Bei dieser Lösung des Rätsels möchten wir Ihnen gerne behilflich sein:
- Wenn Sie umziehen, aber schon Rundfunkgebühren zahlen, müssen Sie sich in diesem Fall nur ummelden. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Rundfunkbeitrag nicht automatisch umgemeldet wird.
- Ziehen Sie in einen bestehenden Haushalt ein, der bereits Gebühren zahlt, können Sie sich abmelden. Waren Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht angemeldet, brauchen Sie dies dann auch nicht mehr zu tun.
- Besitzen Sie noch kein Gebührenkonto, so müssen Sie sich nach einem Umzug anmelden.
Ein Beispiel: Wenn Sie als Single von München nach Hamburg ziehen und vorher auch schon alleine gelebt haben, zahlen Sie naturgemäß ja den Rundfunkbeitrag. Jetzt müssen Sie lediglich noch die Adresse ändern. Wenn Sie hingegen mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner zusammenzuziehen oder gar in eine WG, dann kann es durchaus sein, dass dort schon Rundfunkgebühren gezahlt werden.
Welche Gründe für eine Ummeldung gibt es?
Nicht nur der Umzug ist ein Grund für eine Ummeldung. Auch wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie den Beitragsservice informieren. Dies gilt beispielsweise in folgenden Fällen:
- neue Kontoverbindung
- neuer Name
- neue Adresse
Wie kann ich den Rundfunkbeitrag ummelden?
Egal, ob Namenswechsel oder Adressänderung: Die Ummeldung ist überhaupt nicht schwer. Es gibt zwei Wege, sich umzumelden:
- Sie können sich ein PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post zur GEZ schicken.
- Sie können sich online mithilfe des Ummeldeformulars direkt ummelden.
Möchten Sie sich postalisch ummelden, so lautet die Postanschrift:
„ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln“
In beiden Fällen ist es jedoch erforderlich, dass Sie Ihre Beitragsnummer zur Hand haben. Diese müssen Sie in das dafür vorgesehene Feld eintragen. Eine Ummeldung per Telefon geht leider nicht.
Wie hoch sind die Rundfunkgebühren?
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich GEZ Gebühr) für jeden Haushalt beträgt seit August 2021 monatlich 18,36 Euro. Dies ergibt einen Beitrag pro Quartal in Höhe von 55,08 Euro. Dieser Beitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
Eigentlich sollte sich der damalige Beitrag von 17,50 Euro bereits zum 01.01.2021 erhöhen. Dies wurde im März 2020 durch die Ministerpräsidentenkonferenz entschieden. Dieser Medienstaatsvertrag trat allerdings nicht in Kraft, da Sachsen-Anhalt sich als einziges Bundesland gegen eine Erhöhung aussprach. Daraufhin legten die Rundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios Verfassungsbeschwerde beim BVerfG ein.
Seit dem 20.07.2021 gibt es nun eine Zwischenlösung: Das BVerfG entschied, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, da das Bundesland ohne tragfähige Gründe seine Zustimmung zum Staatsvertrag verweigerte. Der Rundfunkbeitrag wurde übergangsweise um 86 Cent angehoben, damit die Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet ist. Rückwirkend zum 01.01.2021 galt dies jedoch nicht, sondern erst ab August 2021.
Um eine endgültige Erhöhung durchsetzen zu können, müssen alle Länder den Regelungen in einem neuen Änderungsstaatsvertrag zustimmen. Nunmehr bleibt abzuwarten, auf welche Höhe sich die Länder einigen können. Bei der Entscheidung sollen auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie berücksichtigt werden. Der Verfassungsrichter mahnte, dass auch im Blick behalten werden solle, welche Zahlungen den Haushalten zuzumuten sind.
Wenn Sie einmal einen Blick zu unseren Nachbarn nach Frankreich werfen, werden Sie feststellen, dass dort die monatlichen Gebühren von 11,50 Euro abgeschafft wurden. Damit sollten die Bürger finanziell entlastet werden. Die Kosten werden dann zukünftig über die Mehrwertsteuer finanziert.
Wann kann ich mich von der GEZ abmelden?
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, sind Sie zur Zahlung von Rundfunkgebühren für eine neue Wohnung verpflichtet. Wenn Sie Ihre neue Adresse rechtzeitig mitteilen, müssen Sie auch keine doppelten Beträge zahlen. Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich darum beizeiten kümmern. Allerdings besteht in einigen Fällen auch eine Ausnahme der Zahlungspflicht. In folgenden Fällen können Sie sich bedenkenlos von dem Rundfunkbeitrag abmelden:
- Wenn Sie zu Ihren Eltern ins Elternhaus ziehen und dort schon Rundfunkgebühren gezahlt werden
- Sie ziehen in eine Gemeinschaftsunterkunft (Kaserne, Internat, Hospiz oder Justizvollzugsanstalt)
- Sie ziehen in ein Senioren- oder Pflegeheim
- Sie ziehen ins Ausland
- Sie ziehen in die Wohnung zu Ihrem Lebenspartner oder in eine Wohngemeinschaft, in der die Rundfunkgebühren schon durch Mitbewohner bezahlt werden.
Besitzen Sie eine Zweitwohnung oder Ähnliches und geben diese komplett auf, so ist es nicht mehr erforderlich, Rundfunkgebühren zu zahlen. Sie können sich dann einfach abmelden. In einigen Fällen besteht auch die Befreiung zur Zahlung der Rundfunkgebühren. Und zwar dann, wenn Sie
- Student sind und BAföG beziehen
- Leistungen aus Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen
Die Formulare für den Befreiungsantrag erhalten Sie bei den zuständigen Behörden. Zusammen mit beweiskräftigen Nachweisen müssen Sie diesen dann beim Beitragsservice einreichen.
Wer muss keine Rundfunkgebühren zahlen?
Vollständig von einem Rundfunkbeitrag befreien, können sich unter anderem Empfänger von Blindenhilfe oder Taubblinde. Auch Bewohner eines Pflegeheims, die vollstationär betreut werden, können sich komplett befreien lassen.
Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen RF, brauchen Sie nur einen reduzierten Beitrag zu zahlen. Hierzu zählen insbesondere Menschen, die an öffentlichen Veranstaltungen aufgrund Hörschädigung oder Sehbehinderung nicht mehr teilnehmen können. Bis Ende 2012 war diese Personengruppe noch gänzlich von der Rundfunkgebühr befreit. Seitdem fällt für diese Gruppe ein Drittel des regulären Beitragssatzes an, dies bedeutet, seit August 2021 zahlen sie 73,44 Euro im Jahr.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Sollten Sie die Gebühren nicht zahlen, erhalten Sie einen Beitragsbescheid mit Säumniszuschlag. Dieser beträgt 1 % der Beitragsschuld, mindestens jedoch 8 Euro. So ist es in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV in Verbindung mit § 11 der jeweiligen Satzung der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. Eine gesonderte Mahnung erhalten Sie hierüber nicht.
Bedenken Sie jedoch, dass es immer mal wieder vorkommt, dass gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschickt werden. Diese Schreiben sehen den tatsächlichen Briefen des Beitragsservices sehr ähnlich, wurden aber von Betrügern verschickt.
Wenn Sie also eine Zahlungsaufforderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices erhalten, prüfen Sie zunächst, ob alle Daten (Beitragsnummer und Adresse) korrekt sind. Wenn Sie Zweifel an dem Schreiben hegen, lassen Sie sich telefonisch vom Beitragsservice dieses Schreiben bestätigen.
Fazit: GEZ ummelden nach einem Umzug?
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Die Rundfunkgebühr wird dann nicht mehr für die alte, sondern für die neue Wohnung erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen für eine Befreiung der Beitragspflicht. Dazu benötigen Sie entsprechende Nachweise, die mit einem Antrag beim Beitragsservice einzureichen sind.