Lieber Markus,
Ihr Wunsch eine Generalvollmacht für all die Bereiche zu verfassen, habe ich wie folgt unten aufgeführt.
Ich bin mir zwar nicht sicher, ob Sie mit der Verwaltung der Mieten und der Beantragung der Durchführung von Renovierungsarbeiten etc. die Vollmacht einer Hausverwaltung meinen, die darüber hinaus auch befugt sein soll, Immobilien in Ihrem Namen zu erwerben.
Aus dem Grund habe ich Ihnen eine Vollmacht zur Hausverwaltung erstellt und im 7. Punkt auch die Bedingung „Erwerb und Veräußerung von beweglichen Sachen, Grundstücken und Rechten“ eingefügt.
Bezüglich der Vollmacht zum Hauskauf, muss ich Ihnen sagen, dass dies nicht so einfach geht, wie bei den anderen Rechtsgeschäften. Sie müssen bedenken, dass es sich um Grundstücke handelt, die beim Verkauf oder Kauf ins Grundbuch eingetragen werden müssen. Rechtlich gesehen ist dieser Fall etwas spezieller, da gewisse andere Anforderung an die Form der Vollmacht gestellt sind. Hinzu kommt hierbei zu den Anforderungen an die Form, die ich Ihnen oben schon geschildert habe, dass die Vollmacht notariell beglaubigt werden muss. Hierfür müssen Sie mit dieser Vollmacht zu einem Notar Ihrer Wahl und diesen dann beglaubigen lassen.
Vorweg erstmals die
Vollmacht zur Hausverwaltung
hiermit bevollmächtige ich
Name, Vorname des Vollmachtgeber (das sind Sie)
Ihre Anschrift
PLZ
Geburtsdatum/-ort
Telefonnr.
als Eigentümer des Mehrfamilienhauses in (Anschrift, PLZ)
Herrn Name, Vorname des Bevollmächtigenden (das ist Ihr Sohn)
Anschrift
PLZ
Geburtsdatum/-ort
Telefonnr.
unter ausdrücklicher Befreiung der Regelung des § 181 BGB, mich in allen gesetzlich zulässigen Angelegenheiten, die die Verwaltung des o.g. Grundbesitzes betreffen, ohne Einschränkung gerichtlich und außergerichtlich (gegenüber Behörden, Gerichten und dritten Personen) zu vertreten und diese wahrzunehmen (Generalvollmacht), soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche Angelegenheiten des o.g. Grundbesitzes bestehen.
Ich gestatte Herrn... die Befugnis sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen verbindlich durchzuführen, die von mir und mir gegenüber nach den gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung genehmigt.
Der Umfang der Vertretungsbefugnis beinhaltet insbesondere auch
1. die Vertretung gegenüber allen Behörden, sonstigen öffentlichen Anstalten, sowie Steuerbehörden, Gerichte, Privatpersonen, Mietern;
2. die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte gemäß § 174 BGB, die sich auf die Bewirtschaftung des Grundstückes anknüpfen, insbesondere den Abschluss von Werkverträgen zum Zwecke der Instandhaltung des o.g. Grundbesitzes; Dienstleistungsverträgen; Versicherungsverträgen; Kündigungen, Abschlüsse und Änderungen von (neuen) Mietverhältnissen; Anmahnungen von Mietrückständen und Umlagen, Mieterhöhungen, folglich Geltendmachung von Miet- und Kostenerhöhungen jeglicher Art;
3. die Empfangsnahme und rechtmäßige Quittierung von Mieteinnahmen und anderen Zahlungen, die den o.g. Grundbesitz betreffen, auch hinsichtlich von Behörden und deren Hinterlegungsstellen;
4. die Vertretung nach Weisung des Eigentümer in den Wohnungseigentümerversammlungen, wenn der Eigentümer persönlich nicht anwesend sein kann und keine anderweitige Vollmacht besteht;
5. die Befugnis für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften oder für einzelne Rechtsgeschäfte Untervollmachten mit/ohne Befreiung der Einschränkungen des § 181 BGB zu erteilen;
6. die Nichterlöschung der Vollmacht durch den Tod des Eigentümers.
7. Erwerb und Veräußerung von beweglichen Sachen, Grundstücken und Rechten.
Generallvollmacht zur Hausverwaltung
Lieber Markus,
Ihr Wunsch eine Generalvollmacht für all die Bereiche zu verfassen, habe ich wie folgt unten aufgeführt.
Ich bin mir zwar nicht sicher, ob Sie mit der Verwaltung der Mieten und der Beantragung der Durchführung von Renovierungsarbeiten etc. die Vollmacht einer Hausverwaltung meinen, die darüber hinaus auch befugt sein soll, Immobilien in Ihrem Namen zu erwerben.
Aus dem Grund habe ich Ihnen eine Vollmacht zur Hausverwaltung erstellt und im 7. Punkt auch die Bedingung „Erwerb und Veräußerung von beweglichen Sachen, Grundstücken und Rechten“ eingefügt.
Bezüglich der Vollmacht zum Hauskauf, muss ich Ihnen sagen, dass dies nicht so einfach geht, wie bei den anderen Rechtsgeschäften. Sie müssen bedenken, dass es sich um Grundstücke handelt, die beim Verkauf oder Kauf ins Grundbuch eingetragen werden müssen. Rechtlich gesehen ist dieser Fall etwas spezieller, da gewisse andere Anforderung an die Form der Vollmacht gestellt sind. Hinzu kommt hierbei zu den Anforderungen an die Form, die ich Ihnen oben schon geschildert habe, dass die Vollmacht notariell beglaubigt werden muss. Hierfür müssen Sie mit dieser Vollmacht zu einem Notar Ihrer Wahl und diesen dann beglaubigen lassen.
Vorweg erstmals die
Vollmacht zur Hausverwaltung
hiermit bevollmächtige ich
Name, Vorname des Vollmachtgeber (das sind Sie)
Ihre Anschrift
PLZ
Geburtsdatum/-ort
Telefonnr.
als Eigentümer des Mehrfamilienhauses in (Anschrift, PLZ)
Herrn Name, Vorname des Bevollmächtigenden (das ist Ihr Sohn)
Anschrift
PLZ
Geburtsdatum/-ort
Telefonnr.
unter ausdrücklicher Befreiung der Regelung des § 181 BGB, mich in allen gesetzlich zulässigen Angelegenheiten, die die Verwaltung des o.g. Grundbesitzes betreffen, ohne Einschränkung gerichtlich und außergerichtlich (gegenüber Behörden, Gerichten und dritten Personen) zu vertreten und diese wahrzunehmen (Generalvollmacht), soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche Angelegenheiten des o.g. Grundbesitzes bestehen.
Ich gestatte Herrn... die Befugnis sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen verbindlich durchzuführen, die von mir und mir gegenüber nach den gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden können und bei denen das Gesetz eine Stellvertretung genehmigt.
Der Umfang der Vertretungsbefugnis beinhaltet insbesondere auch
1. die Vertretung gegenüber allen Behörden, sonstigen öffentlichen Anstalten, sowie Steuerbehörden, Gerichte, Privatpersonen, Mietern;
2. die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte gemäß § 174 BGB, die sich auf die Bewirtschaftung des Grundstückes anknüpfen, insbesondere den Abschluss von Werkverträgen zum Zwecke der Instandhaltung des o.g. Grundbesitzes; Dienstleistungsverträgen; Versicherungsverträgen; Kündigungen, Abschlüsse und Änderungen von (neuen) Mietverhältnissen; Anmahnungen von Mietrückständen und Umlagen, Mieterhöhungen, folglich Geltendmachung von Miet- und Kostenerhöhungen jeglicher Art;
3. die Empfangsnahme und rechtmäßige Quittierung von Mieteinnahmen und anderen Zahlungen, die den o.g. Grundbesitz betreffen, auch hinsichtlich von Behörden und deren Hinterlegungsstellen;
4. die Vertretung nach Weisung des Eigentümer in den Wohnungseigentümerversammlungen, wenn der Eigentümer persönlich nicht anwesend sein kann und keine anderweitige Vollmacht besteht;
5. die Befugnis für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften oder für einzelne Rechtsgeschäfte Untervollmachten mit/ohne Befreiung der Einschränkungen des § 181 BGB zu erteilen;
6. die Nichterlöschung der Vollmacht durch den Tod des Eigentümers.
7. Erwerb und Veräußerung von beweglichen Sachen, Grundstücken und Rechten.
Ort, Datum Unterschrift
Notarielle Beglaubigung
Ich hoffe, Ihnen hiermit etwas geholfen zu haben.
Liebe Grüße
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