Ende September endete mein Bewilligungszeitraum wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer, was ich leider nicht mehr im Kopf hatte.
Allerdings bin ich nicht, wie bislang fälschlicherweise auf meinen Imma-Bescheinigungen stand, im 5., sondern erst im 4. Fachsemester (Master) und liege somit innerhalb der Regelstudienzeit, also auch innerhalb der Förderungshöchstdauer. Dem Bafög-Amt habe ich die korrigierte Imma-Bescheinigung zugeschickt plus neuen Antrag. Dennoch verlangt das Amt nun eine ausführliche Begründung, weshalb ich mein Studium nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen kann bzw. inwieweit meine Gründe den Abschluss verzögern. Das ist doch aber faktisch noch gar nicht der Fall?! Ich bin durch eine Sonderregelung nicht zum 1. Semester immatrikuliert worden, sondern erst zum 2.
Von Februar bis Juli plane ich ein Auslandssemester. Erst danach, also im WS 2015, was dann das 5. Semester ist, werde ich wohl mein Studium beenden.
Es liegen in der Tat Gründe im Sinne des § 15 Abs. 3 vor (Krankheit; Gutachten und Atteste liegen vor), die zu unausweilichen Studienverzögerungen geführt haben, dennoch verstehe ich nicht, weshalb das Bafög-Amt jetzt schon einen entsprechenden Nachweis fordert und die aktualisierte Imma-Bescheinigung nicht ausreicht.
Ich bin nun auch unsicher bzgl. der Formulierung dieser ausführlichen Begründung und ob ich von meinen Auslandsplänen erzählen soll. Außerdem war ich einmal knapp 2 Monate krank geschrieben und bin nicht sicher, ob das schon zu lange ist bzw. das Amt argumentiert, ich hätte ein Urlaubssemster nehmen soll. Wie sind da die Regelungen?
Ich hoffe, hier Aufklärung und Infos über den ganzen Wust zu bekommen.
Unklarheiten
Hallo lieber Jurarat,
Ende September endete mein Bewilligungszeitraum wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer, was ich leider nicht mehr im Kopf hatte.
Allerdings bin ich nicht, wie bislang fälschlicherweise auf meinen Imma-Bescheinigungen stand, im 5., sondern erst im 4. Fachsemester (Master) und liege somit innerhalb der Regelstudienzeit, also auch innerhalb der Förderungshöchstdauer. Dem Bafög-Amt habe ich die korrigierte Imma-Bescheinigung zugeschickt plus neuen Antrag. Dennoch verlangt das Amt nun eine ausführliche Begründung, weshalb ich mein Studium nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen kann bzw. inwieweit meine Gründe den Abschluss verzögern. Das ist doch aber faktisch noch gar nicht der Fall?! Ich bin durch eine Sonderregelung nicht zum 1. Semester immatrikuliert worden, sondern erst zum 2.
Von Februar bis Juli plane ich ein Auslandssemester. Erst danach, also im WS 2015, was dann das 5. Semester ist, werde ich wohl mein Studium beenden.
Es liegen in der Tat Gründe im Sinne des § 15 Abs. 3 vor (Krankheit; Gutachten und Atteste liegen vor), die zu unausweilichen Studienverzögerungen geführt haben, dennoch verstehe ich nicht, weshalb das Bafög-Amt jetzt schon einen entsprechenden Nachweis fordert und die aktualisierte Imma-Bescheinigung nicht ausreicht.
Ich bin nun auch unsicher bzgl. der Formulierung dieser ausführlichen Begründung und ob ich von meinen Auslandsplänen erzählen soll. Außerdem war ich einmal knapp 2 Monate krank geschrieben und bin nicht sicher, ob das schon zu lange ist bzw. das Amt argumentiert, ich hätte ein Urlaubssemster nehmen soll. Wie sind da die Regelungen?
Ich hoffe, hier Aufklärung und Infos über den ganzen Wust zu bekommen.
Viele Grüße
koralema
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