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BAföG Verlängerung - Überschreitungsvoraussetzungen

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am 20. Juli 2012 - 16:15
Gespeichert von Juristin am 24. Januar 2014 - 9:36

Liebe Heidi,

Liebe Heidi,

Ihr vorheriger Eintrag wurde gelöscht.

Nun zu Ihrem Fall. Einen schwerwiegenden Grund kann ich gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG nicht entdecken.

Ich kann Ihr Problem tatsächlich verstehen und dieses Problem beschäftigt auch viele Studenten. In einem solchen Fall - wie bei Ihnen - wo Sie keinen Grund aus § 15 BAföG nachweisen können, soll es den Studenten möglich sein, Arbeitslosengeld II zu beantragen oder wie Sie es bereits selbst vorgeschlagen haben Wohngeld zu beantragen oder die dritte Option einen Kredit anzunehmen oder eine Beschäftigung zu finden, wo Sie etwas mehr als 5 EUR die Stunde verdienen können.

Damit Sie sich auf den Prüfungsmisserfolg berufen können, müssen Sie tatsächlich die Prüfung nicht bestanden haben. D.h. Sie müssen an der Prüfung teilgenommen haben und es trotzdem nicht bewältigt haben.

Andere Möglichkeiten fallen mir auf Anhieb nicht ein. Die BAföG-Sachbearbeiter wollen auch nur den Studenten die Förderung über den Förderungshöchstdauer gewährleisten, die tatsächlich fleißig waren, aber leider einen Misserfolg erlitten haben.

Haben Sie denn in einem Gremium an Ihrer Universität/Fachhochschule mitgearbeitet? Oder haben Sie Fremdsprachen außer Englisch, Französisch und Latein während des Studiums neu erlernt?

Unabhängig vom BAföG können Sie bis zu Ihrem Masterstudiengang als Student eingeschrieben bleiben, damit Sie wie Sie bereits oben erläutert haben, Erfahrungen in anderen Modulen sammeln können und als Student tätig sein können.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine zufriedenstellendere Antwort geben kann. Ich wünsche Ihnen alles Liebe.

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