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Frist verpasst - doppeltes Elterngeld

Gespeichert von Elterngeld Zwillinge am 26. April 2014 - 18:53
Gespeichert von Roland am 28. Mai 2014 - 11:01

Hallo Zwillinge 2008,

Hallo Zwillinge 2008,

die Weiterleitung Ihres Widerspruches durch die Elterngeldstelle an das Thüringer Landesverwaltungsamt ist kostenlos.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt überprüft während des Widerspruchsverfahrens als Aufsichtsbehörde, ob der Verwaltungsakt (Elterngeldbescheid) rechtmäßig ergangen ist und entscheidet darüber, ob der richtig abgelehnt wurde oder darüber falsch entschieden wurde. In Ausnahmefällen werden Ihnen zur Akte noch einige Fragen gestellt, ansonsten wird die Entscheidung des Thüringer Landesverwaltungsamts mithilfe der Akte gefällt.

Falls Ihnen mit dem Widerspruchsverfahren auch nicht abgeholfen werden kann, steht Ihnen nur noch der Klageweg zur Verfügung.

Gem. § 13 BEEG entscheiden über Elterngeldangelegenheiten die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten in allen drei Instanzen ist für den Personenkreis der Versicherten, Leistungsempfänger oder behinderten Menschen angehören gerichtskostenfrei gem. § 183 SGG.

 

Gruß,

Roland


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