• Mietrecht
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Mieter abmelden: Rechte, Mitwirkungspflicht & Ablauf

Der große Ratgeber zum Thema Mieter abmelden.
In Kürze:
  • Ziehen Sie in das Ausland, wird eine Abmeldung erforderlich.
  • Grundsätzlich gilt bei An- und Abmeldung eine Frist von zwei Wochen.
  • Vermieter müssen bei der An- und Abmeldung mitwirken.
  • Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie ehemalige Mitbewohner abmelden.

Vermieter müssen seit dem 01.11.2016 Mietern den Auszug aus einer Wohnung nicht mehr anhand einer Vermieterbestätigung quittieren. Die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung wird somit nur noch beim Einzug in eine Wohnung notwendig. Mit Wirkung zum 01.11.2015 ist das novellierte Meldegesetz in Kraft getreten, wonach Vermieter verpflichtet sind, Mietern den Einzug in eine Wohnung zu bestätigen (§ 19 BMG). Dies soll Scheinanmeldungen verhindern.

Was bedeutet Wohnsitz-Abmeldung?

Möchten Sie aus einer Wohnung ausziehen und befindet sich Ihr neuer Wohnsitz nicht im Inland, so müssen Sie sich abmelden. Eine Abmeldung kann immer dann fällig werden, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung abmelden möchten. Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, besteht die Pflicht zur Abmeldung nicht. Hier reicht es aus, wenn Sie sich in der neuen Gemeinde mit der Wohnungsgeberbestätigung anmelden.

Welche Fristen müssen bei der An- und Abmeldung beachtet werden?

Bei einer Anmeldung gilt eine Zwei-Wochen-Frist nach Einzug in die neue Wohnung. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist hier das tatsächliche Einzugsdatum und nicht der Beginn des Mietvertrages.

Frühestens eine Woche, bevor Sie ausziehen, können Sie die Abmeldung veranlassen. Spätestens jedoch zwei Wochen nach dem Auszug sollten Sie sich letztlich abgemeldet haben. Das Melderegister wird dann mit dem Auszugsdatum fortgeschrieben.

Haben Vermieter bei An- und Abmeldungen eine Mitwirkungspflicht?

Ja, auch Vermieter sind verpflichtet, in gewissem Maße bei der An- und Abmeldung ihrer Mieter mitzuwirken. So muss der Vermieter (Wohnungsgeber) den Einzug (oder Auszug) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Zudem ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle relevanten Informationen, die er benötigt, zukommen zu lassen. Wohnungsgeberbestätigungen dürfen nur vom Vermieter selbst oder von einer von ihm beauftragten Person (etwa Verwalter) ausgefertigt werden.

Ist der Vermieter verpflichtet, neue Mieter anzumelden?

Ja, der Vermieter muss dem Mieter eine Vermieterbescheinigung ausstellen. Wird dies versäumt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 54 Abs. 3 BMG). Selbst, wenn die Angaben unvollständig oder fehlerbehaftet sind, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Bei Scheinanmeldungen kann sogar ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro fällig werden. Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 BMG in der Pflicht, die Vermieterbescheinigung wahrheitsgemäß auszufüllen.

So können Sie als Vermieter eine Abmeldung vornehmen!

Wie kann ich jemanden abmelden?

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Personen nicht an- oder abmelden. Das hat zur Folge, dass Mitbewohner oder Hauseigentümer mit unnötigen Umlagekosten belastet werden. Verhindert werden kann dies, indem der Hauseigentümer oder Mitbewohner den Auszug oder Einzug der nicht gemeldeten Person dem Einwohnermeldeamt mitteilt. Dadurch erfolgt zunächst zwar keine Um- beziehungsweise Abmeldung der meldepflichtigen Person, jedoch prüft und entscheidet das Einwohnermeldeamt dann den Sachverhalt. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen dauern.

Die meisten Gemeinden bieten hierzu ein Online-Formular an, wodurch das Einwohnermeldeamt automatisch über Ihre Information benachrichtigt wird. Ist Ihnen eventuell die neue Anschrift des Verzogenen bekannt, ist es äußerst hilfreich, diese Information zusätzlich anzugeben. Auch ein persönliches Vorsprechen ist bei der Behörde möglich.

Ist Ihr ehemaliger Lebensgefährte aus der Wohnung ausgezogen, so kann er Ihnen eine Vollmacht erteilen, mit der Sie die meldepflichtige Person dann als Stellvertreter abmelden können. Folgende Angaben sollte die Vollmacht enthalten:

  • alte und neue Anschrift beziehungsweise den Hauptwohnsitz
  • Unterschrift von allen abzumeldenden Personen
  • Inhalt der Vollmacht (hier: Abmeldung eines Wohnsitzes)
  • Geburtsdaten und Namen des Bevollmächtigten sowie aller abzumeldenden Personen

Einige Meldebehörden halten entsprechende Formulare einer Vollmacht bereit. Zudem sollten Sie bei einer Abmeldung stets Ihren Ausweis mitbringen. Auch eine Kopie sämtlich abzumeldender Personen sollte vorgewiesen werden können.

Was benötigt man für eine Abmeldung?

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes müssen Sie nur vollziehen, wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Beispielsweise, wenn Sie ins Ausland auswandern. Auch wenn Sie mehrere Wohnungen, also Nebenwohnungen, besitzen und eine davon aufgeben möchten, haben Sie die Pflicht, diese abzumelden. Zur Abmeldung benötigt die zuständige Behörde eine Abmeldebescheinigung und Ihren gültigen Personalausweis. Sofern die Behörde ein elektronisches und automatisiertes Melderegister führt, kann ein Abmeldeschein entbehrlich sein. Sie müssen dann lediglich persönlich vorstellig werden und auf einem Ausdruck die bei der Meldebehörde hinterlegten Daten mit einer Unterschrift bestätigen.

Auch kann die Abmeldung elektronisch oder schriftlich erfolgen. Zur elektronischen Abmeldung müssen Sie dann zum Nachweis Ihrer Identität Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum sowie die zuletzt beim Melderegister gespeicherte Seriennummer des Passes mitteilen (§ 3 Abs. 1 Nr. 17 BMG). Zudem müssen Sie der Behörde die neue Anschrift sowie gegebenenfalls den Staat mitteilen, sofern Sie ins Ausland ziehen.

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Kann ein Vermieter einen Mieter abmelden?

Ja, als Vermieter können Sie ehemalige Mieter über ein Abmeldeformular abmelden. Zwingend notwendig ist dies nicht, jedoch können Sie als Vermieter dazu beitragen, Scheinwohnsitze zu verhindern. Im Regelfall steht es jedem Vermieter zu, sich bei der zuständigen Meldebehörde zu erkundigen, wer in ihrer Wohnung überhaupt gemeldet ist.

Zumindest sind Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- und Abmeldung der Mieter mitzuwirken. Sie müssen innerhalb von zwei Wochen entweder elektronisch oder schriftlich eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Welche Angaben sollten in einer Wohnungsgeberbestätigung vorkommen?

Folgende Angaben sollte eine Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt beinhalten:

  • Das Datum des Einzugs.
  • Die Anschrift der Wohnung.
  • Anschrift und Name des Vermieters; ist dieser nicht der Eigentümer, so muss auch der Name des Eigentümers angegeben werden.
  • Sämtliche Namen aller meldepflichtigen Personen.

Viele Behörden haben hierzu ein vorgefertigtes Muster gemäß § 19 Abs. 3 BMG online zur Verfügung gestellt.

Das bedeutet Abmeldung von Amts wegen.

Was bedeutet Abmeldung von Amts wegen?

Von Amts wegen werden Sie abgemeldet, wenn Sie umziehen und einen neuen Wohnsitz anmelden. Die aktuelle Behörde leitet dann die Daten an die bisherige Behörde weiter und es erfolgt automatisch eine Abmeldung, ohne dass Sie dafür etwas unternehmen müssen. Eine Abmeldung von Amts wegen kann auch dann erfolgen, wenn eine Person stirbt. Normalerweise erfährt das Amt über den Tod einer Person entweder von den Hinterbliebenen oder von anderen Ämtern. Wenn Hinterbliebene die Abmeldung vornehmen, so erfolgt dies auf Antrag der Hinterbliebenen.

Fazit zum Thema Mieter abmelden

Als Mieter sollten Sie im eigenen Interesse sicherstellen, dass Sie Ihren Wohnsitz rechtssicher beendet haben. Insbesondere dann, wenn Sie in das Ausland ziehen. So geben Sie vor allem dem Finanzamt keine Anhaltspunkte mehr, Sie weiter in Deutschland zu besteuern.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, wird eine Abmeldung nicht erforderlich. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn Sie mit der Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters bei der Meldebehörde vorstellig werden. Die Abmeldung aus der bisherigen Wohnung erfolgt dann automatisch durch das Einwohnermeldeamt.

Häufig gestellte Fragen

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Kann ich meinen Ex aus der gemeinsamen Wohnung abmelden?

Versuchen können Sie es, den Ex abzumelden. Ansonsten sollten Sie zumindest schriftlich mitteilen, dass er die gemeinsame Wohnung nicht mehr bewohnt und Ihnen auch keine neue Adresse hinterlassen hat. Dies kann jedoch auch Ihr Vermieter für Sie übernehmen, sofern der Mietvertrag über Sie allein läuft.

Kann ich eine Person aus meiner Wohnung herausbefördern, der bei mir gemeldet ist, aber nicht im Mietvertrag steht?

Leben Sie in einer Wohngemeinschaft (beispielsweise mit dem Partner, einem Freund oder Kommilitonen), können Sie diese Personen jederzeit aus der Wohnung herauswerfen; allerdings nur dann, wenn diese Person nicht im Mietvertrag aufgenommen wurde. Nötig kann ein Rauswurf werden, wenn sich Paare trennen oder ein Mitbewohner plötzlich gewalttätig oder unzuverlässig wird.

Welche Folgen hat eine unterlassene Ummeldung?

Meldet sich jemand nicht fristgerecht um, kann er ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro gemäß § 54 BMG auferlegt bekommen. Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfällt, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.