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Kleiner Waffenschein: Unterschiede, Antrag & Kosten

Kleiner Waffenschein: Antragsverfahren & die Kosten im großen Überblick!
In Kürze:
  • Der "Kleine Waffenschein" berechtigt zum Führen von Reizstoff-, Signal- oder Schreckschusswaffen und erfordert eine Zulassung durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB).
  • Die Voraussetzungen für den Erwerb des kleinen Waffenscheins sind ein Mindestalter von 18 Jahren, die entsprechende Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
  • Der Händler kann auf bestehende Mängel ausdrücklich hinweisen und damit die Gewährleistung wegen dieses Mangels ausschließen.
  • Der kleine Waffenschein ist nicht befristet, Inhaber müssen jedoch dafür Sorgen, dass ihre Waffen nicht verloren gehen oder unrechtmäßig an Dritte gelangen.
  • Die Kosten für den kleinen Waffenschein variieren je nach Bundesland und liegen in der Regel zwischen 30 und 150 Euro.

In den letzten Monaten häufen sich die Schlagzeilen über Terror und Gewalt, was bei vielen Menschen zur Verunsicherung über die persönliche Sicherheit führt. Hinzu kommen eine instabile weltweite politische Lage, der Zustrom vieler Flüchtlinge und gesellschaftliche Umwälzungen. Diese Entwicklungen führen zu einer großen Nachfrage nach Mitteln zur Selbstverteidigung. Allerdings sind ein Überblick oder Statistiken hierüber nicht erhältlich. 

Was ist der kleine Waffenschein?

Der "Kleine Waffenschein" wurde gleichzeitig mit der Änderung des Waffengesetzes (WaffG) im Oktober 2002 geschaffen. Die Neufassung des Gesetzes trat am 01.04.2003 in Kraft. Beim kleinen Waffenschein handelt es sich um einen Waffenschein, der Inhaber zum Führen von Reizstoff-, Signal- oder Schreckschusswaffen ermächtigt. Alle Waffen müssen über eine Zulassung nach § 8 des Beschussgesetzes (BeschG) verfügen. Diese Zulassung wird durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) ausgestellt. Die Erkennungszeichen solcher Waffen sind die Buchstaben PTB in einem Kreis. 

Die Bezeichnung "Führen einer Waffe" bedeutet die "Ausübung tatsächlicher Gewalt" außerhalb der eigenen Wohnung, eigener Geschäftsräume und des eigenen Besitzes, wie zum Beispiel eines eingezäunten Grundstücks oder einer Schießstätte. 

Voraussetzungen für den Erwerb des kleinen Waffenscheins ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die entsprechende Zuverlässigkeit. Ebenso darf der Inhaber keine Vorstrafen haben und muss über die persönliche Eignung verfügen. Diese liegt nicht vor, wenn bei einem Antragsteller Annahmen über Geschäftsunfähigkeit, Alkoholabhängigkeit oder psychische Erkrankungen vorliegen.

Welche Waffenarten kann ich mit dem kleinen Waffenschein führen?

Der kleine Waffenschein ermöglicht das Führen von SRS-Waffen. Die Bezeichnung "SRS" steht für Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen.

  • Bei Schreckschusswaffen handelt es sich um Schusswaffen, die über ein Kartuschenlager verfügen und mit denen Kartuschenmunition abgeschlossen werden kann.
  • Reizstoffwaffen besitzen ein Patronen- oder Kartuschenlager, mit denen Reiz- oder andere Wirkstoffe verschossen werden können.
  • Bei Signalwaffen handelt es sich um Schusswaffen mit einem Patronen- beziehungsweise Kartuschenlager oder um tragbare Gegenstände, die sich zum Verschießen pyrotechnischer Munition eignen. 

Beim Kauf von SRS-Waffen müssen Waffenhändler darauf hinweisen, dass ein Führen der Waffe ohne Erlaubnis strafbar ist. Diese Hinweispflicht muss ebenfalls von ihnen protokolliert werden. Der Transport PTB-geprüfter Waffen ist erlaubnisfrei. Allerdings sind Waffe und Munition voneinander zu trennen und dürfen nicht zugänglich sein. Wer solche Waffen mit sich führt, muss neben seinem Personalausweis oder Reisepass auch den kleinen Waffenschein mitführen. Auf Verlangen sind diese Dokumente Polizeibeamten oder zur Personenkontrolle befugten Personen auszuhändigen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. 

Eine SRS-Waffe muss weiterhin verdeckt getragen werden und darf zum Beispiel nicht aus der Kleidung ragen. Ebenfalls darf sie nicht bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Demonstrationen, aber auch nicht bei Festen, im Kino oder Theater getragen werden. 

Der Einsatz ist nur im Falle der Notwehr erlaubt. Wird sie gegenüber anderen Menschen ungerechtfertigt eingesetzt, kann die Einleitung eines Strafverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung oder versuchter gefährlicher Körperverletzung erfolgen. 

Worin unterscheidet sich der große Waffenschein und die Waffenbesitzkarte?

Wer einen großen Waffenschein beantragen möchte, muss zusätzlich zu den Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein noch eine Sachkundeprüfung ablegen. Hier wird ein Antragsteller auf Sachkenntnis zum Führen, Besitzen und der Benutzung von Waffen geprüft. Zusätzlich muss er über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. 

Eine Waffenbesitzkarte erlaubt lediglich den Besitz einer Waffe. Auch hierfür müssen die Bedingungen für einen Waffenschein vorliegen. Ein Antragsteller muss darüber hinaus nachweisen, warum er eine Waffe besitzen möchte (zum Beispiel Sammeln von Waffen oder Sportschießen). 

Was ist die Rechtsgrundlage für den kleinen Waffenschein?

Rechtsgrundlage bildet das Waffengesetz (WaffG), dessen Neufassung am 01.04.2003 in Kraft getreten ist. Die letzte Änderung des WaffG erfolgte durch Artikel 288 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1516). 

Im Einzelnen regelt das Gesetz die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Erlaubnis (§ 4 WaffG), die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers (§ 5 WaffG), dessen persönliche Eignung (§ 6 WaffG) und die Erteilung von Erlaubnissen (§ 10 WaffG). Hinzu kommen die Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen und Munition in § 36 WaffG und die Waffenliste, die in der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 - 4 WaffG enthalten ist. 

Nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 kamen weitere Anträge auf Verbote und Auflagen. Dazu gehörte unter anderem die Forderung nach einer Zentrallagerung von Waffen und Munition in Vereinshäusern, die Begrenzung des privaten Waffenbesitzes, die Schaffung eines zentralen elektronischen Waffenregisters und eine generelle Waffenbesitzerlaubnis für Schreckschusswaffen.

2011 reichten die Grünen nach den Anschlägen in Norwegen einen Gesetzesentwurf ein, der das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Schusswaffen vorsah. Diese Anträge wurden vor dem Innenausschuss des Bundestages beraten. Allerdings wurde man darüber einig, dass das eigentliche Problem nicht bei den legalen Waffen liege. Ebenfalls sei die Annahme, weniger Waffen führen zu mehr Sicherheit, nicht begründet. 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Der kleine Waffenschein muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In der Regel liegen die Antragsformulare dort aus oder stehen zum Download bereit. Wurde der Antrag gestellt, prüft die Behörde, ob der Antragsteller über die notwendige Zuverlässigkeit verfügt. Sie holt dafür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft des zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters und die Stellungnahme der örtlichen Polizeibehörde ein. Bestehens seitens der Behörde Bedenken über die Eignung des Antragstellers, kann sie auch ein fachärztliches Gutachten beziehungsweise ein fachpsychologisches Zeugnis einholen. 

Antragsteller müssen das Antragsformular vollständig ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses beifügen. Ausländische Staatsangehörige benötigen den Nationalpass ihres Herkunftslandes. 

Der kleine Waffenschein ist von seiner Dauer nicht befristet. Inhaber müssen auch dann, wenn sie erlaubnisfreie Waffen besitzen, dafür Sorge tragen, dass diese nicht abhandenkommen und nicht unerlaubt an Dritte geraten. 

Was kostet der kleine Waffenschein?

Wer den kleinen Waffenschein ausstellt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Bearbeitung eines Antrages dauert in der Regel zwischen drei bis acht Wochen. Ausstellungsbehörden sind, je nach Bundesland oder Stadt, die Polizei, das Ordnungsamt, die Kreisverwaltung oder die Gemeinde. 

Die Erhebung von Gebühren für den kleinen Waffenschein ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Hier besteht die Gesetzgebungshoheit der einzelnen Bundesländer. So regelt zum Beispiel Nordrhein-Westfalen die Gebühren durch die dortige "Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung". Sie beträgt 55,00 Euro. In Bayern liegt die Gebühr zwischen 30,00 und 150,00 Euro. 

§ 4 Abs. 3 WaffG regelt, dass die zuständige Behörde Besitzern des kleinen Waffenscheins regelmäßig, spätestens jedoch nach drei Jahren erneut auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüfen muss. Auch hierfür werden wieder Gebühren erhoben.

Fazit: Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein, eine Reaktion auf das steigende Sicherheitsbedürfnis in der Gesellschaft, ermöglicht das Führen bestimmter Waffen unter strengen Voraussetzungen. Er spiegelt den Versuch wider, ein Gleichgewicht zwischen persönlicher Sicherheit und öffentlicher Ordnung zu gewährleisten. Durch die erforderlichen Bedingungen wie Zuverlässigkeit und Altersgrenze soll eine verantwortungsvolle Nutzung sichergestellt werden. Die Unterscheidung in verschiedene Waffenscheinkategorien trägt zur Feinabstimmung der Waffenkontrolle bei.

Trotz seiner Verfügbarkeit unterstreicht der kleine Waffenschein die Notwendigkeit, Sicherheit und Verantwortung im Umgang mit Waffen zu priorisieren.

Häufig gestellte Fragen rund um den kleinen Waffenschein

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie gesammelt und beantwortet!

Was darf ich mit einem kleinen Waffenschein besitzen?

Mit einem kleinen Waffenschein dürfen Sie Reizstoff-, Signal- oder Schreckschusswaffen führen, die über eine Zulassung nach § 8 des Beschussgesetzes (BeschG) verfügen. Diese Waffen tragen die Buchstaben PTB in einem Kreis als Erkennungszeichen.

Was muss man für den kleinen Waffenschein machen?

Um einen kleinen Waffenschein zu erwerben, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und bestimmte Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Dazu gehören keine Vorstrafen und die persönliche Eignung, die bei Annahmen über Geschäftsunfähigkeit, Alkoholabhängigkeit oder psychische Erkrankungen infrage gestellt wird.

Wie lange dauert es einen kleinen Waffenschein zu bekommen?

Die Bearbeitung eines Antrages für einen kleinen Waffenschein dauert in der Regel zwischen 3 – 8 Wochen. Die genaue Dauer kann jedoch abhängig von der zuständigen Behörde und den individuellen Umständen variieren.

Kann jeder einen Waffenschein machen?

Nein, nicht jeder kann einen Waffenschein machen. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört ein Mindestalter von 18 Jahren und die nachgewiesene Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Vorstrafen oder Annahmen über Geschäftsunfähigkeit, Alkoholabhängigkeit oder psychische Erkrankungen können einen Ausschlussgrund darstellen.