Gespeichert von Spike am 27. März 2015 - 19:41
Foren:
Ich habe vom Verein eine Mahnung bekommen. 60 EUR Mitgliedsbeitrag und 3,50 Bearbeitungsgebühren. Die 60 EUR habe ich innerhalb von 24 Stunden bezahlt und gegen die 3,50 EUR Widerspruch eingelegt. Aber man hat mir daraufhin gesagt dass ich die 3,50 EUR bezahlen muss. Ist das richtig und wenn nicht, wie kann ich mich wehren ohne einen Prozess oder gleich einen Brief von Anwalt schreiben zulassen?.
Sieh mal hier: http://www
Sieh mal hier: http://www.jurarat.de/zahlungsverzug-mahngebuehren-und-schadenersatz
Hier steht ziemlich ausführlich wie hoch Mahngebühren sein dürfen und was man gegebenenfalls gegen zu hohe Mahngebühren machen kann.
Guten Morgen Spike,
Guten Morgen Spike,
Sie haben sicherlich eine Mitgliedsvereinbarung unterschrieben. In dieser Mitgliedsvereinbarung haben Sie auch vertraglich festgehalten, wann die Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind. D.h. es bedarf in Ihrem Fall keiner Mahnung mehr um in Verzug zu geraten. Sie sind bereits mit dem ersten Tag, der nach dem Tag folgt, an dem Sie den Mietgliedsbeitrag zu entrichten haben, in Verzug (automatisch).
Daher würde ich Ihnen empfehlen die 3,50 EUR zu zahlen, falls diese tatsächlich die Kosten für Papier, Briefumschlag und Porto sind.
Liebste Grüße,
Melanie